Frage an Willi Brase von Martin T. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Brase,
sie antworten Herrn Siebel mit dem Argument der "Jahrelangen, intensiven und kontinuierlichen" Sorge des nicht verheirateten Vaters für sein Kind. Deswegen möchte ich nachfragen, wie es aussieht, wenn dieser Vater eben durch die bisherige Regelung keine Chance hatte, sich um den Nachwuchs zu kümmern, weil die Mutter es nicht wollte.
Hat er dann zu deutsch "Pech gehabt", oder muss die "Einzelfallprüfung" nicht genau umgekehrt ansetzen: wo nämlich der Vater ausnahmsweise einmal nicht erziehungsgeeignet ist? Sollte man also als Mann entweder erst heiraten, um solche Konflikte auf Paar- und Beziehungsebene zulasten der Kinder zu vermeiden? Sollte man vielleicht gar keine Kinder in die Welt setzen, weil bei einer Trennung immer noch die Mutter ein "Vetorecht" hätte, wenn man nur nach dem Einzelfall ginge? (Stichwort "Zeugungsstreik")
Wie können auch ledige Väter von vorneherein unabhängiger vom mütterlichen Willen gemacht werden? Die Mutter ist ja schließlich vom väterlichen Willen in Sorgerechtsfragen auch nicht abhängig. Wie sieht die Gesetzeslage beispielsweise in Frankreich aus? Und in wie vielen Ländern wird es so gehandhabt wie in Deutschland?
Mit besten Grüßen
Martin Tautz
Sehr geehrter Herr Tautz,
die Problematik des gemeinsamen Sorgerechts bei nicht verheirateten Eltern führte im Rahmen der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu zahlreichen Kontroversen. Deshalb möchte ich Sie gerne zu einem gemeinsamen Gespräch am 1. Februar 2010 um 18.00 Uhr in meinem Wahlkreisbüro in Siegen einladen, bei dem ich mit Ihnen und weiteren Gegnern bzw. Befürwortern des geteilten Sorgerechts bei unverheirateten Eltern konstruktiv über das Pro und Contra diskutieren möchte.
_Wahlkreisbüro Siegen: _
Koblenzer Straße 29
57072 Siegen
Bei Fragen können Sie sich gerne in meinem Wahlkreisbüro melden (Tel.:
0271 -- 231 61 35).
Mit freundlichen Grüßen
Willi Brase