Frage an Willi Brase von Gesine H. bezüglich Jugend
Verehrter Herr Brase!
Zur Frage des H. S. möchte ich anmerken, dass es auch Kritik am Urteil für die Single-Väter gibt. http://www.djb.de/Kommissionen/kommission-zivil-familien-und-erbrecht/PM09-15/
Wie stehen Sie dazu? Wird es jetzt Vätern leichter gemacht, in das natürliche Sorgerecht der Mutter einzugreifen? Kann man sich als Alleinerziehende noch vor der Willkür von Vätern schützen?
Es grüßt
Gesine Hartmann-Münker
Sehr geehrte Frau Hartmann-Münker,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. Dezember 2009. In meinem Schreiben an Herrn Siebel vom 4. Dezember 2009 habe ich erklärt, dass meiner Meinung nach die Zustimmung der Mutter nur dann zu ersetzen ist, wenn der Richter zu der Überzeugung kommt, dass eine gemeinsame Sorge "kindeswohldienlich" ist. Und dies ist dann der Fall, wenn ein Vater sich jahrelang intensiv um das Kind gekümmert und Verantwortung getragen hat. Abzulehnen ist somit aus meiner Sicht eine völlige Gleichstellung mit verheirateten Eltern, d. h. der gemeinsamen Sorge beider Eltern ohne jegliche Voraussetzung. Eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Kindern stammt aus flüchtigen oder instabilen Beziehungen, in denen Väter keine oder keine nennenswerte Verantwortung für das Kind übernehmen. Diesen Vätern durch die gemeinsame Sorge die Möglichkeit zu geben, an wichtigen Entscheidungen teilzuhaben und die Mutter in ihren Handlungsmöglichkeiten einzuschränken, hieße, Konflikte in die Mutter-Vater-Kind-Konstellation hineinzutragen. Eine solche Regelung ist von den Straßburger Richtern jedoch auch nicht gefordert und würde dem Kindeswohl widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Brase
Sehr geehrte Frau Hartmann-Münker,
die Problematik des gemeinsamen Sorgerechts bei nicht verheirateten Eltern führte im Rahmen der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu zahlreichen Kontroversen. Deshalb möchte ich Sie gerne zu einem gemeinsamen Gespräch am 1. Februar 2010 um 18.00 Uhr in meinem Wahlkreisbüro in Siegen einladen, bei dem ich mit Ihnen und weiteren Gegnern bzw. Befürwortern des geteilten Sorgerechts bei unverheirateten Eltern konstruktiv über das Pro und Contra diskutieren möchte.
_Wahlkreisbüro Siegen: _
Koblenzer Straße 29
57072 Siegen
Bei Fragen können Sie sich gerne in meinem Wahlkreisbüro melden (Tel.:
0271 -- 231 61 35).
Mit freundlichen Grüßen
Willi Brase