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Frage von Manfred K. •

Frage an Willi Brase von Manfred K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Brase,

habe neulich ein Schreiben einer Inmobilienfirma bekommen, ich sollte doch das Parken auf einem bestimmten Grundstück sein lassen, da hier nur Parken für Hausmiteigentümer erlaubt sei. Das Schreiben war mit meinem Autokennzeichen und meiner Anschrift versehen. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass die Leute sich im Kennzeichen geirrt haben.

So nun meine Frage: Wie kommt eine Inmobilienfirma dazu aufgrund meines KFZ-Zeichens meine Adresse herauszufinden.

Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt Siegen, kann die Adresse herausgegeben werden, wenn es schriftlich beantragt wird, es hieß wenn es um verkehrsrechtliche Dinge geht.

Was hat das mit Datenschutz zu tun ? Ich dachte nur die Polizei kann so etwas.

Bitte um Antwort.

Mit freundlichem Gruß
Manferd Keßler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Keßler,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Ermittlung von Halterdaten vom 20.8.2009.

Wie Ihnen das Straßenverkehrsamt Siegen bereits mitgeteilt hat, kann die Anschrift eines Autohalters gemäß § 39 des Straßenverkehrsgesetzes ("Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen") herausgegeben werden, wenn z. B. dargelegt wird, "dass er [der Empfänger] die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt (einfache Registerauskunft)." Der gleiche Sachverhalt gilt in Fällen, in denen es sich um "nicht mit der Teilnahme am Straßenverkehr im Zusammenhang stehende[n] öffentlich-rechtliche[n] Ansprüche[n]" handelt.

In Ihrem Fall wurde angenommen, dass Sie widerrechtlich auf einem Privatgrundstück geparkt hatten, so dass der Hauseigentümer bzw. die Immobilienfirma eventuelle Rechtsansprüche geltend machen wollte. Aus diesem Grunde konnte die Immobilienfirma auch die Anschrift von Ihnen beim Straßenverkehrsamt erfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Willi Brase MdB