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Frage von Levent B. •

Frage an Willi Brase von Levent B. bezüglich Verkehr

Guten Tag Herr Brase,
wie Sie wissen, ist eine "Ortsumgehung" der B62 bei Bad Laasphe/Niederlaasphe geplant, die nicht den Wünschen der betroffenen Anwohner entspricht. Gerade in meinem speziellen Fall würden wir eine Schnellstrasse so ziemlich genau vor unserem Haus am Entenberg bekommen, das sogenannte Brückenbauwerk. Dazu möchte ich gerne wissen, ob es denn mit dem Grundgesetz vereinbar ist, denn Art. 2 beschreibt die körperliche Unversehrtheit, die hier massiv angegangen wird durch Verkehrslärm und durch Abgase, die unweigerlich entstehen werden. Falls denn diese Trasse so wie bisher geplant auch umgesetzt wird, wie sieht es denn mit meinem Recht auf eine evtl. Entschädigung aus? Von mir aus könnte die Trasse auch direkt über mein Grundstück verlaufen, was ja sicherlich eine für alle beteiligten annehmbare Lösung wäre, wenn denn eine angemessene Entschädigung zum Verlassen von Haus und Grund angeboten würde. Dieses Ungewisse belastet meine Familie und mich mittlerweise so sehr, dass wir nicht wie geplant in unsere Aussenanlage und ins Haus weiter investieren wollen und können. Ich bitte um Information, welche Stelle denn für Entschädigungen zuständig ist, denn es handelt sich um eine Bundesstrasse.
Mit freundlichen Grüßen
Levent Bozkurt

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bozkurt,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1. Juli 2009 zur geplanten Ortsumgehung Bad Laasphe.

Derzeitig befindet sich die Ortsumgehung Bad Laasphe noch im Planungszustand. Erst dann kommt sie in das Planfeststellungsverfahren. Auch danach bleibt offen, ob der Bau der Ortsumgehung überhaupt finanziert werden kann, bzw. die Mittel müssen erst noch bereitgestellt werden.

Wie Sie wissen, ist der derzeitige Planungsvorschlag in Niederlaasphe wie auch in der Kernstadt höchst umstritten. Interessant wird sein, welche Mehrheiten sich nach den Kommunalwahlen 2009 im Rat bilden.

In Ihrem Schreiben sprechen Sie von einer möglichen Entschädigungsleistung auf Grundlage des Grundgesetzes. Ob überhaupt eine individuelle Entschädigung vor dem Hintergrund einer geplanten Ortsumgehung juristisch durchsetzbar ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Eine diesbezügliche Aussage kann ich Ihnen nicht geben.

Sie können jedoch Widerspruch gegen die vorgesehene Straßenplanung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens einlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Willi Brase