Frage an Wilhelm Priesmeier von Gerhard L. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Dr. Priesmeier,
demnächst steht ja im Bundestag das Tierschutzgesetz (wiedermal) auf der Tagesordnung. Das Thema Kastration bei Ferkeln wird leider vom Großteil der Politiker in Berlin vollkommen falsch eingeschätzt, darum hier ein paar Erläuterungen und Fragen zu Ihrer Meinung:
- Es wird bereits ein schmerzstillendes Medikament an die Ferkel verabreicht.
- Eine intravenöse Narkose darf nur ein Tierarzt durchführen - Wo wollen Sie diese hohe Anzahl von Tierärzten herausholen?
- Eine Narkose mit CO2 oder Isofluran verhindern zwar äußere Regungen, sind aber nicht schmerzstillend.
- Eine "Impfung" sprich Immunokastration ist sehr fragwürdig, weil hier ein Hormonblocker eingesetzt wird. Wollen Sie solches Fleisch in den Läden sehen?
- Ebermast ist Tierquälerei, denn sobald die Eber ihre Geschlechtsreife erreichen, gibt es ständig Rangkämpfe und Aufspringen, was zu Verletzungen und toten Schweinen führt. Wollen Sie das verantworten? Sind eine 30 Sekunden dauernde Kastration, wo das Ferkel nach wenigen Minuten wieder ans Gesäuge der Sau geht, nicht weniger schmerzhaft, wie wochenlange Rangkämpfe?
- Kleine landwirtschaftliche Betriebe können sich kein Narkosegerät leisten und müssen deshalb ihren Betrieb aufgeben.
- Kleine landwirtschaftliche Betriebe können die Schweine nicht getrenntgeschlechtlich aufstallen und müssen deshalb aufgeben.
- Kleine Schlachtbetriebe können kein Eberfleisch vermarkten und haben auch nicht die technischen Möglichkeiten, stinkendes Eberfleisch aufzuspüren. Sie ahnen es schon - Betriebsaufgabe.
- Biobetriebe können keine Eber mästen, weil sie durch das höhere Lebensalter bei der Schlachtung und der Haltung auf Stroh stärker stinken, wie konventionell gehaltene Schweine.
- Biobetriebe setzen zurzeit auch "nur" die schmerzstillende Spritze ein und ein Betrieb mit 30 Zuchtsauen kann sich auch kein Narkosegerät leisten.
Was ist also Ihr Vorschlag?
Mit freundlichen Grüßen,
Gerhard Langreiter