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Wilfried Oellers
CDU
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Frage von Wolfgang P. •

Betrug der Rentner mit gesetzlicher Erlaubnis, wie kann das sein?

Weshalb zahlen Rentner den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zur Krankenversicherung?
Rentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld, müssen aber den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlen.
"§ 243 SGB V Ermäßigter Beitragssatz
Für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz. Dies gilt nicht für die Beitragsbemessung nach § 240 Absatz 4b. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder."

Dem gegenüber steht:
"§ 247 SGB V Beitragssatz aus der Rente
Für Versicherungspflichtige findet für die Bemessung der Beiträge aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung der allgemeine Beitragssatz nach § 241 Anwendung. ..."

Als Rentner zahle ich demnach für eine Leistung, die ich überhaupt nicht bekommen kann?
Warum müssen Rentner den allgemeinen Beitragssatz zahlen anstatt den ermäßigten?

Wann plant der Gesetzgeber, dies entsprechend zu ändern?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich nutze die Plattform "abgeordnetenwatch" nicht, da ich direkte Kommunikation bevorzuge.

Gerne lasse ich Ihnen eine Antwort zukommen, wenn Sie sich direkt an mich wenden, am besten per Mail unter wilfried.oellers@bundestag.de (oder per Post, Adresse: Wilfried Oellers, Platz der Republik 1, 11011 Berlin).

Ich werde dann – ohne Vermittlung oder Moderation durch Dritte - möglichst schnell auf Ihr Anliegen eingehen.

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Oellers

Anmerkung der Redaktion
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