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Frage von Inke G. •

Frage an Wilfried Lorenz von Inke G. bezüglich Familie

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich sehr, dass es nun das Betreuungsgeld gibt. Es ist eine gute Unterstützung für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen in den ersten Jahren.

Was ich allerdings gar nicht nachvollziehen kann ist die Ungerechtigkeit des Stichtages! Warum werden nur Geburten ab dem 01.08.2012 berücksichtigt? Mein Sohn ist im Mai 2012 geboren, somit unter drei und wird zu Hause betreut - Wo bleibt da die Gerechtigkeit und die Gleichberechtigung?

„Die Einführung von Gesetzen bzw. die Anwendung neuer Regelungen erfolgt in der Regel zu einem konkreten Stichtag. …Diese Vorgehensweise ist üblich, dient der Verwaltungspraktikabilität und ist verfassungsrechtlich abgesichert. … obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt.“ Diesen Standartspruch kenne ich bereits und finde ihn viel im Internet.

Das ein Stichtag gesetzt werden muss ist klar, aber es sollte für alle Kinder unter drei Jahren greifen! Fraglich ist für mich, warum nicht der 31.07.2010 als Stichtag gewählt wurde, denn alle Kinder ab diesem Datum sind ab dem 01.08.2013 unter drei Jahre und damit potenzielle Empfänger des Betreuungsgeldes. Dies wäre ebenfalls ein konkreter Stichtag, allerdings ohne die von Ihnen angeblich unvermeidlichen Härten.

Müssen selbst die Kleinsten jetzt schon lernen wie ungerecht die Welt und die Politik sein kann und Grundsetzte wie Gleichheit eben doch nur leere Worte sind wenn es darauf ankommt.

Ich bin traurig und verärgert darüber.
Besonders wenn ich dann noch lese, dass fraglich ist wie lange das Betreuungsgeld bestand haben wird, da z.b. hier in Niedersachen zu wenig Anträge gestellt wurden. Ich würde sehr gerne einen stellen, gehöre aber leider zu den ausgegrenzten Müttern!

Und immer wieder gibt es Fälle wo die Kinder weder in die Betreuungsgeldregelung fallen, noch einen Krippenplatz ergattern konnten – sehr Familienfreundlich!

Wie ist das alles in Ihren Augen zu rechtfertigen?

Mit freundlichen Grüßen
I.Gundermann

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Antwort ausstehend von Wilfried Lorenz
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