Frage an Wilfried Klenk von Gerd K. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Klenk,
warum darf bei privaten Feiern im öffentlichen Raum mit bis zu 99 Gästen an einem Tisch nur Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten sitzen ,aber im "normalen " Gaststättenbetrieb max.10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten an einem Tisch ?
Wie erklären Sie sich diese Ungleichbehandlung ?
Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich sehr freuen.
mfg G. K.
Sehr geehrter Herr Kerzinger,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14. Juni. Aus gegebenen Gründen ist das Aufkommen an Anfragen derzeit sehr hoch, bitte haben Sie Verständnis daher dafür, dass ich erst jetzt auf Sie zukomme.
Die Corona-Verordnung wurde in den vergangenen Monaten aufgrund der veränderten Lage zumeist für Lockerungen von Maßnahmen mehrfach geändert. Am 23. Juni wurde die komplette Verordnung neu gefasst und ist damit übersichtlicher und leichter verständlich. Zur Klarstellung Ihrer Frage verweise ich auf die neue Corona-Verordnung des Landes vom 1. Juli 2020. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Feiern finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/#c111641.
Herzliche Grüße
Ihr Wilfried Klenk