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Wiebke Papenbrock
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Frage von Jan M. •

Welchen Effekt hatte nach Ihrer Auffassung die einrichtungsbezogene Impfpflicht? Würden Sie heute wieder so abstimmen wie am 10.12.2021?

Gemeint ist hier die Abstimmung im Deutschen Bundestag über die Drucksachen 20/188 und 20/250.

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Sehr geehrter Herr M.,

die einrichtungsbezogene Impfpflicht bestand für Personen, die zu dem Zeitpunkt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen tätig waren. Die entsprechenden Berufsgruppen mussten eine vollständige Impfung gegen Covid-19 nachweisen oder konnten stattdessen mit einem ärztlichen Attest belegen, dass sie genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Insgesamt diente die einrichtungsbezogene Impfpflicht dem Schutz der älteren, besonders gefährdeten Menschen und all jener, die unter einer Immuninsuffizienz leiden, was zum Beispiel auf viele chronisch Kranke zutrifft. Diese Personengruppen haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere bis tödliche Krankheitsverläufe und zählen deshalb zu den sogenannten vulnerablen Personen, die es besonders zu schützen gilt.

Nachweislich verringert die Corona-Impfung nicht nur die Wahrscheinlichkeit einer eigenen Infektion und ggf. eines schweren Krankheitsverlaufs, sondern auch die Weitergabe einer Infektion. Gerade in den oben genannten Berufsgruppen besteht oft ein enger körperlicher Kontakt zu Patientinnen und Patienten, sodass die Gefahr einer Ansteckung vergleichsweise hoch ist. Zudem besteht beispielsweise in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen täglich Kontakt zu vielen verschiedenen Personengruppen. Wenn Menschen aus den medizinischen Bereich geimpft sind, schützen sie nachweislich viele oft besonders gefährdete Personen.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die der Bundestag am 10. Dezember 2021 beschlossen hat, ist zum 1. Januar 2023 außer Kraft getreten. Die Pandemie hat sich mittlerweile beruhigt, weil heute deutlich mehr Menschen geimpft oder durch eine Infektion immunisiert sind. Zudem gibt es immer neue Virusvarianten, die angepasste Impfstoffe erforderlich machen und damit die Ausgangsbedingungen für eine Impfpflicht erschweren.

Aus den genannten Gründen und nach genauem Abwägen des Für und Wider habe ich mich im Dezember 2021 hinter die einrichtungsbezogene Impfpflicht gestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht keine Impfpflicht und aktuell sehe ich zum Glück auch keine Notwendigkeit für eine solche.

Mit freundlichen Grüßen

Wiebke Papenbrock

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