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Wiebke Knell
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Frage von Ingo C. •

Wann wollen Sie die Hessischen Beamten Verfassungskonform Bezahlen?

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Sehr geehrter Herr C.,

der amtierenden Landesregierung ist es nicht gelungen für eine verfassungsgemäße Besoldung zu sorgen. Auch das im Februar 2023 verabschiedete Gesetz ist als vollkommen unzureichend und damit fehlgeschlagen zu bezeichnen. Für uns steht außer Frage, dass dieser Zustand schnellstmöglich zu beseitigen ist und dafür Sorge getragen werden muss, auf allen Ebenen eine verfassungskonforme Besoldung herzustellen. Die Herstellung eines verfassungsgemäßen Zustandes kann durchaus in mehreren Schritten erfolgen. Allerdings sind nach Auffassung der Freien Demokraten die von der Landesregierung beschlossenen schrittweisen Anpassungen zu gering und erstrecken sich somit über einen zu langen Zeitraum. Wir setzen uns daher für eine Anpassung über einen deutlich reduzierten Zeitraum und mit entsprechend höheren Anpassungen ein. Wir werden eine vollumfängliche verfassungskonforme Alimentation maßgeblich über die Erhöhung des Grundgehalts umsetzen. Konkret werden wir uns an den Vorgaben des BVerfG orientieren und insbesondere das Mindestabstandsgebot von 15 Prozent zum Grundsicherungsniveau halten.

Mit freundlichen Grüßen

Wiebke Knell

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