Frage an Wibke Brems von Karl-Heinz G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag, sehr geehrte Frau Brems,
nicht nur in NRW, dort aber in m. E. besonders verwerflicher Weise werden in Laboratorien und sonstigen Versuchsanstalten Tiere barbarisch gequält. Besonders augenfällig wurde dies kürzlich in Münster durch einen Bericht von Stern TV dokumentiert: Primaten werden dort nicht nur unmenschlich gequält sondern auch nachweislich in nicht artgerechter Einzelhaltung in viel zu kleinen Käfigen untergebracht - ein eindeutiger Verstoß gegen die geltenden Tierschutzgesetze.
Die Bilder, die mich erschütterten und bis in den Schlaf verfolgen sind jederzeit z. B. hier sehen http://www.vgt.ch/news2004/040126.htm falls Sie nervlich und seelisch in der Lage sind derart verstörende Bilder zu ertragen.
Mir ist inzwischen bekannt, daß zwei Tierschützerinnen aufgrund der offensichtlichen Rechts- und Gesetzeslage Strafanzeige bei der StA Bochum gestellt hatten und diese absurderweise ein Verfahren wegen angeblich nicht ausreichenden Anfangsverdachtes nicht eröffnet hat.
Mir ist weiterhin bekannt, daß diesbezüglich auch eine Petition mit Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014an den NRW Landtag gerichtet wurde. Natürlich werden Sie dieser nicht vorgreifen können und wollen - dies erwarte ich nicht! Ich bitte Sie aber um Ihre ganz persönliche Meinung, ob Sie
diese Haltung als artgerecht empfinden,
"keinen Anfangsverdacht" sehen,
eine Anklageerhebung seitens des Landtages NRW nicht als dringend geboten sehen.
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-H. W. Greve
Sehr geehrter Herr Greve,
für Ihre Fragen danke ich Ihnen.
Sie erwähnen eine Petition, die im November den Petitionsausschuss erreichte. Wie Sie bereits selbst schreiben, kann ich dieser nicht vorgreifen.
Sie sehen eine Anklageerhebung durch den Landtag NRW als geboten. Unsere Verfassung ermöglicht es jedoch nicht, dass Parlamente Anzeigen stellen oder Anklage erheben. Ersteres können nur Einzelperson machen, für letzteres sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Diese sehen nach den von Ihnen genannten Informationen jedoch keinen Verstoß gegen geltendes Recht.
Sie mögen diese Versuche grausam finden und aus ethischen Gründen ablehnen. Dafür habe ich vollstes Verständnis. Die Versuche sind für die Tiere schwer belastend. Auch mich erschüttern solche Versuche. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Medizin und die Forschung in vielen Fällen auf diese Versuche angewiesen sind und es noch keine ausreichend erforschten und aussagekräftigen Alternativ- und Ersatzmethoden zum Tierversuch gibt. Daher fördert die rot-grüne Landesregierung Technologien und Forschungsprojekte, die solche Versuche in Zukunft überflüssig machen.
Darüber hinaus haben wir uns in den vergangenen Jahren als GRÜNE Landtagsfraktion sehr für Verbesserungen beim Tierschutz eingesetzt und werden das auch weiterhin tun:
- Im Jahr 2013 hat die rot-grüne Koalition, gegen den Widerstand von Pharmakonzernen und VertreterInnen der Wissenschaft, das Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände eingeführt ( http://www.tierschutzbund.de/kampagne-verbandsklage.html ).
- Unter „Zielen von Studium und Lehre“ haben wir im Hochschulgesetz, das am 1. Oktober 2014 in Kraft getreten ist, eine Regelung (§ 58 Abs. 6 HZG) verankert, mit der die Hochschulen aufgefordert werden in der Lehre die Entwicklung von Methoden und Materialien zu fördern, die die Verwendung von lebenden oder eigens hierfür getöteten Tieren verringern oder ganz ersetzen können sowie nach Möglichkeit in Prüfungen auf Tierversuche zu verzichten.
- Mit dem Haushalt 2015 haben wir außerdem Mittel für ein Centrum zur Entwicklung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen (CERST NRW) bereitgestellt, welches schon bald seine Arbeit aufnehmen wird.
Für einen vertieften Austausch steht Ihnen mein Kollege Martin-Sebastian Abel MdL, unser fachlich zuständiger Sprecher für Tierschutz, gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Wibke Brems