Frage an Wibke Brems von Peter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Brems,
heute moechte ich Ihnen eine Frage zu folgendem Sachverhalt stellen:
Die SPD will die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten genauer erfassen (lassen).
"Offen und ehrlich" sollen die Abgeordneten ihre Nebeneinkuenfte melden.
Es gibt unterschiedliche Vorschlaege / unterschiedliche Forderungen von SPD (Oppermann) und Die Gruenen (Beck).
Sind Sie dafuer oder dagegen / wuerden Sie im Abstimmungsfalle dafuer oder dagegen stimmen, und wenn dagegen, WESHALB :
a) Erhoehung der Meldegrenzen auf ... / ... oder grenzenlos melden ?
b) Sollte dies Ihrer Meinung nach nur fuer die MdB\´s gelten oder auch fuer die MdL\´s. eingefuehrt werden ?
c) Sollte diese Meldepflicht Ihrer Meinung nach auch fuer Kommunalabgeordnete gelten ?
Vielen DANK und freundliche Gruesse
Sehr geehrter Herr Knobloch,
herzlichen Dank für Ihre Fragen. Meine Position dazu:
Als Abgeordnete des Landtags bin ich den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes Rechenschaft schuldig. Und zwar nur den Bürgerinnen und Bürgern, denn ich lebe von meiner Abgeordnetendiät. Diese Situation halte ich für den Idealfall eines/r Abgeordneten – ich bin keinem Arbeitgeber, keinem Sponsor oder Spender verpflichtet. Darüber gebe ich gerne und freiwillig auf meiner Internetseite detailliert Auskunft:
http://wibke-brems.de/wb-mmm/meine-einkuenfte/
Auch nur der geringste Anschein, dass Politiker – von wem auch immer - finanziell beeinflusst sein könnten, ist katastrophal für das Ansehen der Politik und von uns Politikern. Dieser Anschein zerstört das Vertrauen der Menschen in die Politik, schwächt die Demokratie und entfremdet die Menschen von der Politik, die doch eigentlich und ausschließlich die Interessen der Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen soll. Transparenz ist das einzige Mittel, das Vertrauen sichern oder wiederherstellen kann. Bundes- und Landtagsabgeordnete, so meine feste Überzeugung, müssen ihre Einnahmen ohne eine Meldegrenze offenlegen. Das ist auch die Position meiner Partei Bündnis 90/Die Grünen.
Übrigens gibt es für die Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen bereits eine in der Geschäftsordnung des Landtags geregelte Verpflichtung zu Auskünften über den Beruf und Arbeitgeber der Abgeordneten, zu weiteren politischen Engagements, zu Mitgliedschaften in Gremien und Aufsichtsräten, bezahlte Beratertätigkeiten und einigem mehr. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, geht aber noch nicht weit genug. Denn es fehlt die Verpflichtung zur Angabe der Höhe von möglichen Nebeneinkünften. Meine Angaben finden Sie übrigens hier:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/Abgeordnete/abgeordnetendetail.jsp?k=01546
Was die Offenlegung der Einnahmen von Mitgliedern von Stadt-/Gemeinderäten oder Kreistagen betrifft, ist die Situation etwas anders. Niemand dort bestreitet seinen Lebensunterhalt aus der Aufwandsentschädigung für diese Tätigkeit, darum bezeichnet man sie auch nicht als Abgeordnete. Hier haben wir es also nicht mit „Berufspolitikern“ zu tun, sondern mit Bürgerinnen und Bürgern, die sich in ihrer Freizeit politisch engagieren.
Was Land- und Bundestagsabgeordnete an Diät erhalten, ist gesetzlich geregelt und öffentlich, die Höhe des Verdienstes von MandatsträgerInnen in kommunalen Parlamenten ist eine unbedingt schützenswerte Privatangelegenheit und steht ja auch gar nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der ehrenamtlichen politischen Tätigkeit im Rat, so meine Position. Daher bin ich gegen die Veröffentlichung der Höhe der Haupteinnahmequelle kommunal Mandatierter. § 43 unserer Gemeindeordnung regelt, ähnlich der Veröffentlichungspflicht der Landtagsabgeordneten, was Ratsmitglieder offenzulegen haben. Meine Angaben finden Sie hier:
http://www.guetersloh.de/Z3VldGVyc2xvaGQ0Y21zOjEyOTY2.x4s
Ein Teil der zu machenden Angaben wird vertraulich behandelt und darf nicht von der Stadt veröffentlicht werden. Grundbesitz oder Vermögensverhältnisse beispielsweise. In Gütersloh muss das „Büro der Bürgermeisterin und des Rates“ auf mögliche Interessenskonflikte zwischen der Erwerbstätigkeit und der Ratsarbeit achten. Ich plädiere auch hier für die konsequente und vollständige Offenlegung aller Nebeneinkünfte, soweit diese direkt aus der Ratstätigkeit resultieren oder diese beeinflussen können. Da wäre etwa die Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat von Sparkassen oder Stadtwerken zu nennen.
Ihre Fragen tangieren auch weitere Bereiche über die von Ihnen direkt geäußerten Fragen hinaus. Nämlich überall dort, wo Unternehmen und Interessensgruppen auf Politiker und politische Entscheidungen der Regierung z.B. in Behörden oder bei der Erstellung von Gesetzesvorlagen Einfluss nehmen.
So fordern wir GRÜNE unter Anderem:
- Die Einführung eines öffentlichen Lobbyistenregisters
- Mehr Transparenz bei der Beschäftigung von externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Bundes- und Landesbehörden
- Die Offenlegung von Interessenskonflikten von Abgeordneten
- Die Einführung einer Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder und ausgeschiedene Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
- Die Einführung eines Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
Ich bin sicher, dass wir mit diesen Maßnahmen Transparenz schaffen, Vertrauen erhalten und Unabhängigkeit gewährleisten können.
Mit freundlichen Grüßen
Wibke Brems