Frage von Manfred S. • 07.11.2012
Frage an Werner Raab von Manfred S. bezüglich Soziale Sicherung
Frau Altpeter hat auf meine am 25.10. gestellte Frage nach ihrer Meinung zur Entmündigung privater Träger im Aufgabenbereich des SGB, die in den Kernleistungsbereichen ohne staatliche Mittel auskommen, wegen deren selbstgefährdender Uneinsichtigkeit im Hinblick auf die Gepflogenheiten der baden-württembergischen Sozialjustiz und Sozialbehörden bis jetzt nicht geantwortet.
Gelten private Träger in den Arbeitskreisen und Ausschüssen dann, wenn diese versuchen, eigene Rechte zum Einsatz eigener Mittel auch durchzusetzen, als selbstgefährdend uneinsichtig oder werden diese als störend empfunden?
mit freundlichem Gruß
Antwort ausstehend von Werner Raab CDU