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Werner Hoyer
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Frage von Helmut G. •

Frage an Werner Hoyer von Helmut G. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Hoyer,

die Wahlbeteiligungen bei den Wahlen zur Vollversammlung der IHKs haben ein bedenkliches Niveau erreicht. Unternehmer/innen boykottieren die Wahlen und es kommen folgende Ergebnisse heraus: beispielsweise Berlin: 4,8 % oder München: 6,6 % - Düsseldorf: 7,9 % - Aachen 9 %.....(Daten erfragt bei den jeweiligen IHKs) Kann man da noch von einer "demokratischen Legitimation" sprechen? Kann eine IHK da noch "das Gesamtinteresse der Wirtschaft" vertreten?
Höre gerne von Ihnen und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Helmut Gebske

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gebske,

für Ihre Frage zur Position der FDP-Bundestagsfraktion zu den Industrie- und Handelskammern danke ich Ihnen recht herzlich. Gerne bin ich bereit, Ihnen diese in meiner Antwort darzulegen.

Nach der jeweiligen Wahlordnung haben die Zugehörigen zu den Industrie- und Handelskammern ein Wahlrecht auf gleiche, allgemeine, unmittelbare, geheime und freie Wahlen der Mitglieder der jeweiligen Vollversammlung. Aus diesem Wahlrecht erwächst jedoch keine Wahlpflicht. Eine hohe Wahlbeteiligung ist dabei ein Ausdruck einer gelebten demokratischen Tradition und deshalb bereits ein gesellschaftlicher Wert an sich. Dem Gesetz der Großen Zahlen folgend kann eine hohe Wahlbeteiligung extremen Positionen ein relativ geringeres Gewicht zukommen lassen. Geringe Beteiligungen können hingegen Minderheitenpositionen stärker in der öffentlichen Diskussion platzieren und so ein stärkeres Problembewusstsein bewirken.

Die FDP im Deutschen Bundestag setzt sich deshalb regelmäßig dafür ein, tendenziöse Interpretationen von Wahlbeteiligungen zu vermeiden. Der Grad der Wahlbeteiligung darf nicht dazu missbraucht werden, eigene politische Vorstellungen mit scheinbar objektiven Daten zu begründen. Eine geringe Beteiligung kann sowohl Ausdruck einer hohen Zufriedenheit mit den bestehenden Verfahren und Ergebnissen signalisieren, als auch das diametral Entgegengesetzte. Außenstehenden sind die jeweiligen Motive und situativen Gegebenheiten in der Regel nicht hinreichend bekannt, um eine abschließende Beurteilung konkreter Wahlbeteiligungen vorzunehmen. Hierzu bedarf es eingehender Analysen.

Unabhängig davon hat die FDP bereits auf dem 57. Ordentlichen Bundesparteitag im Mai 2006 einen Reformbedarf des deutschen Kammerwesens identifiziert. Exemplarisch seien an dieser Stelle die Stärkung von kammerinterner Demokratie, Transparenz und Effizienz genannt. Sie können den Beschluss gern unter http://57.parteitag.fdp.de/files/94/BPT2006-Kammerwesen.pdf herunterladen.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Hoyer