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Frage von Daniel W. •

Frage an Werner Hoyer von Daniel W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Hoyer,

Deutschland hat genauso wie 140 andere Staaten im Jahr 2003 die UN Konvention gegen Korruption unterschrieben. Bis heute (5 Jahre später) bleibt die Ratifizierung der Konvention aus, obwohl andere führende Industrienationen wie Frankreich, Großbritannien und die USA, aber auch Länder wie Südafrika, China und Russland dieses bereits getan haben.

Eine wesentliche Ursache dafür liegt im § 108 e StGB, der die Bestechung von Abgeordneten regelt. Der Paragraph schränkt den Tatbestand der Bestechung auf ein solch enges Feld ein, dass seine praktische Wirkung gegen Korruption gleich null und damit zu Recht nicht ausreichend für die Ratifizierung der Konvention ist.

Möchte Deutschland nicht das Gesicht vor dem Rest der Welt verlieren, ist es entscheidend, dass es endlich diesen Paragraphen ändert und die Konvention ratifiziert. Über diese Konvention der UN hinaus ist der Paragraph im Übrigen genauso hinderlich für die Ratifizierung der Antikorruptionskonvention des Europarates, die Deutschland auch unterschrieben hat.

Dies ist umso bedeutender, da Deutschland sich eindeutig für den Kampf gegen Korruption geäußert hat und in dem Bereich aussagegemäß eine Führungsrolle übernehmen will.

Ich frage Sie deshalb, wie Ihre Meinung ist zu den Fragen:
- dass Deutschland die UN Konvention gegen Korruption sowie die Antikorruptionskonvention des Europarates zwar unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert hat
- ob und wenn ja, auf welche Weise der Paragraph 108e StGB geändert werden sollte.

Besten Dank für Ihre Antwort im voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Daniel Willam

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Willam,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der UN-Konvention gegen Korruption. Gern werde ich Ihnen den Standpunkt der FDP-Bundestagsfraktion zu dieser Thematik darlegen.

Der Verhandlungsprozess über die UN-Konvention hat gezeigt, wie schwierig es ist, einheitliche Rechtsstandards auf dem Gebiet des Abgeordnetenrechts aufzustellen. Nichtsdestotrotz hat Deutschland mit der Unterzeichnung im Dezember 2003 als eines der ersten Länder weltweit seinen Willen bekundet, die Konvention umzusetzen.

Die bislang ausgebliebene Ratifizierung ist keine Frage von fehlendem Interesse, sondern zum großen Teil den unterschiedlichen Rechtstraditionen und Rechtsstaatsstandards der Mitgliedsländer geschuldet ist. Nach Auffassung der FDP-Bundestagsfraktion ist die Gleichsetzung von stets überparteilichen Beamten des öffentlichen Dienstes und Abgeordneten mit freiem Mandat nicht praktikabel. Tatsächlich würde sie die Ausübung des freien Mandats – eines der wichtigsten Elemente unserer parlamentarischen Demokratie – nahezu unmöglich machen.

Für die Ratifizierung der UN-Konvention muss nach unserer Überzeugung eine Lösung gefunden werden, die mit dem deutschen Verfassungsverständnis des Abgeordneten vereinbar ist. Ich versichere Ihnen, dass wir Liberale an den diesbezüglichen Beratungen auch weiterhin konstruktiv mitwirken werden, um die bisher eindeutige Positionierung gegen Korruption noch weiter zu verstärken.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Hoyer