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Werner Hoyer
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Frage von Frank S. •

Frage an Werner Hoyer von Frank S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Hoyer!

Vielen Dank für die Antwort auf meine Frage bzgl. der Wiedereinführung der Todesstrafe bei Aufruhr und in kriegsähnlichen Zuständen unter der Ägide eines supranationalen Vertragswerkes wie dem EU-Verfassungs"Vertrages".

Vergangene Woche entschied der EUGH die Aufhebung der Tarifbindung bei öffentlichen Ausschreibungen und hob damit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die diese Praxis ausdrücklich erlaubte, auf. Dies ist nur ein Beispiel für die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips in Europäischen Verträgen.

Bitte seien sie so freundlich und zählen sie - grob - die Poltikbereiche auf, in denen meine Stimme für Sie in naher Zukunft noch Gewicht für "nationale" Politik haben wird, nachdem die einschlägigen Artikel des EU-Verfassungs"Vertrages" ratifiziert wurden.

Vielen Dank

Frank Stirrmann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Stirrmann,

für Ihre E-Mail vom 9.4.2008 bedanke ich mich. Sie sorgen sich darin um eine Aushöhlung des Subsidiaritätsprinzips und befürchten einen Bedeutungsverlust der nationalen Parlamente nach Ratifizierung des Vertrags von Lissabon.

Ich möchte Ihnen zunächst in einem wichtigen Punkt Recht geben. Tatsächlich kommt es regelmäßig zu Rechtsetzungsvorschlägen der Europäischen Union, bei denen die Erforderlichkeit einer europäischen Regelung nicht ausreichend dargelegt ist. Als Liberaler beklage ich dies und setze mich dafür ein, in Zukunft noch gründlicher zu prüfen, ob aufgrund der Dimension eines Problems oder der grenzüberschreitenden Bedeutung einer Frage ein europäischer Rechtsakt erforderlich ist.

Die angesprochene Fehlentwicklung hat jedoch mit dem Vertrag von Lissabon nur wenig zu tun. Dieser Vertrag ist notwendig und richtig. Er hilft, die Union effizienter und demokratischer zu machen. In Zukunft wird es etwa die Möglichkeit geben, durch Volksentscheide direkten Einfluss auf die Politikgestaltung zu nehmen. Das Europäische Parlament wird erstmals ein Mitspracherecht in wichtigen Fragen der Justizzusammenarbeit, der inneren Sicherheit sowie der illegalen Einwanderung erhalten. Die Transparenz der Entscheidungsprozesse wird gestärkt, da der EU-Ministerrat bei gesetzgeberischen Handlungen öffentlich tagen und verhandeln will.

Am Subsidiaritätsprinzip rüttelt der Vertrag nicht, sondern bekräftigt dessen Bedeutung. Er gibt uns nationalen Volksvertretern sogar ein Instrument zur Subsidiaritätskontrolle an die Hand. Mittels einer Einspruchsmöglichkeit gegen Gesetzesvorlagen der EU-Kommission wird es für den Bundestag künftig einfacher zu überprüfen, ob eine Maßnahme tatsächlich dem Schutz der Freiheit und des Rechtes dient.

Ihre Stimme für die Vertreter der nationalen Parlamente wird also auch in Zukunft Gewicht haben. Bedenken Sie bitte insbesondere, dass die Umsetzung auf EU-Ebene getroffener Entscheidungen den nationalen Institutionen obliegt. Eine Aufzählung einzelner Bereiche nationalstaatlichen Handelns, wie von Ihnen gewünscht, ist aber wenig sinnvoll. Tatsächlich überschneiden sich in den meisten Bereichen nationale und europäische Kompetenzen, sodass selten ein Bereich ausschließlich einer dieser beiden Ebenen zugeordnet werden kann.

Ich hoffe, dass ich mit meinen Ausführungen Ihre Befürchtungen ein wenig zu zerstreuen vermochte, und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Werner Hoyer