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Werner Hoyer
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Frage von Benedikt V. •

Frage an Werner Hoyer von Benedikt V. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Hoyer,

die Höchstgrenzen für die Übernahme der Wohnkosten bei Hartz VI-Empfängern führt - zumindest in den städtischen Ballungsräumen zu der paradoxen Situation, dass leerstehende Wohnungen oft nicht an Hartz IV-Empfänger vermietet werden, da die erzielbare Miete eine erhebliche Mietabsenkung mit sich zöge, so dass es für Vermieter in der Regel sinnvoller ist, entsprechende Wohnungen noch eine zeitlang leerstehen zu lassen, bis man sie anderweitig vermieten kann. Auf der anderen Seite werden Hartz IV-Empfänger gedrängt, in Wohnungen, die unterhalb der zulässsigen Miethöchstgrenze liegen, umzuziehen. Da diese auf dem freien Markt quasi nicht existent sind, muss die Kommune diese Menschen dann - oft unter Hinnahme von Einnahmeverlusten - in Wohnungen von städtischen Wohnungsbaugesellschaften unterbringen. Hier ist also wieder die Kommune, die ja durch Hartz IV ohnehin stark belastet wird, der Dumme. Wie sehen Sie dieses Dilemma und hat die Bundes-FDP dieses Problem erkannt und Handlungsvorschläge entwickelt?

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Parteifreund Benedikt Vennemann

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Antwort von
FDP

Die Frage wurde Herrn Vennemann im persönlichen Gespräch beantwortet, soweit unser Kenntnisstand dies zuließ. Im Übrigen gehen wir dem Problem weiter nach und stehen diesbezüglich auch im Kontakt mit kommunalen Verantwortungsträgern.