Frage an Werner Hoyer von Alfons S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Hoyer,
der Bundesfinanzhof hat heute die Einbeziehung der Eingetragenen Lebenspartner in die Erbschaftssteuerregelung von einer Änderung des Steuerrechtes durch den Gesetzgeber abhängig gemacht.
„Die Benachteiligung ist bislang massiv. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt. Sie fallen in die Steuerklasse III und unterliegen somit dem höchsten Steuersatz. Ihr allgemeiner Freibetrag beläuft sich nicht auf 307.000 € wie der für Ehegatten, sondern nur auf 5.200 €! Sie erhalten auch keinen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, während Ehegatten ein solcher in Höhe von 256.000 € zusteht. Im Todesfall wird so gemeinsam geschaffenes und erarbeitetes Vermögen durch die Steuer zerschlagen.“ (LSVD)
Der LSVD hat zudem darauf hingewiesen, dass mit der neuen Erbschaftssteuerreform sich die Benachteiligung für Lebenspartner noch verschärft, wenn künftig auch Immobilienvermögen wie Geldvermögen versteuert werden müssen, ohne dass eine Gleichstellung der Lebenspartner mit der Ehe stattfindet.
http://typo3.lsvd.de/336.0.html?&cHash=9bbe8878bf&tx_ttnews[backPid]=221&tx_ttnews[tt_news]=5648
Wie ist Ihre Haltung zur Gleichstellung der Lebenspartner mit der Ehe?
Können Sie versprechen keiner Reform der Erbschaftssteuer zuzustimmen, die nicht endlich die Gleichstellung der Lebenspartner mit den Ehegatten bringt?
Mit freundlichen Grüßen
Alfons Schmitz
Sehr geehrter Herr Schmitz,
haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Meinung zur Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe und - damit einhergehend - zur Reform der Erbschaftsteuer. Gerne bin ich bereit, Ihnen diesbezüglich Auskunft über meine Haltung und die der FDP-Bundestagsfraktion zu geben.
Die FDP-Bundestagsfraktion ist sich der Ungerechtigkeiten, die die gegenwärtige Erbschaftsteuerregelung mit sich bringt, gänzlich bewusst. Aus diesem Grunde unterstützen wir die von Ihnen geäußerte Kritik in vollem Umfang. Im Gegensatz zur Bundesregierung, die eine Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes beharrlich verweigert, hat die liberale Fraktion bereits einen Gesetzesentwurf (BT-Drs. 16/2087: "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetzes") in den Bundestag eingebracht, der die äußerst ungerechte Behandlung der Lebenspartner korrigieren soll.
Das aktuelle Lebenspartnerschaftsgesetz begründet für die eingetragenen Paare zwar Rechte, aber überwiegend jedoch Pflichten. Das Ungleichgewicht zeigt sich insbesondere im Steuerrecht, wo die Unterhaltspflicht keinerlei finanzrechtlichen Ausgleich findet. Dies führt dazu, dass - wie Sie bereits aus der Stellungsnahme des LSVD zitierten - langjährige Lebenspartner vom Staat wie Fremde behandelt werden.
Die staatliche Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ist aus liberaler Perspektive unanständig und so nicht hinnehmbar. Sie zu beseitigen ist Ziel unseres Gesetzesentwurfs. Wer gleiche Pflichten hat, verdient auch gleiche Rechte. Daher muss das Lebenspartnerschaftsgesetz nach Ansicht der Liberalen zügig überarbeitet werden. Die Große Koalition, ebenso übrigens wie Rot-Grün, vertut mit ihrer ablehnenden Haltung eine große Chance, für ein Stück mehr Gerechtigkeit in Deutschland zu sorgen. Wir Liberalen werden jedoch auch zukünftig alles daran setzen, eine für alle gerechte Korrektur in diesem überaus wichtigen Bereich der Bürgerrechtspolitik konsequent einzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Werner Hoyer