Portrait von Werner Hoyer
Werner Hoyer
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Werner Hoyer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Werner K. •

Frage an Werner Hoyer von Werner K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Hoyer,

in Berlin wird für die Bundestagsabgeordneten eine Diätenerhöhung diskutiert.
Werden Sie sich in diesem Zusammenhang für eine Diätenreform entsprechend NRW-Modell einsetzten?

Ihrer Rückäusserung entgegensehend,

mit freundlichem Gruss
Werner Kauth

Portrait von Werner Hoyer
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kauth,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Reform der Abgeordnetenentschädigung“. Erlauben Sie mir zunächst ein paar grundsätzliche Ausführungen zum Thema, bevor ich auf das von der FDP-Landtagsfraktion NRW mitgetragene Modell eingehe, das der Landtag 2005 verabschiedet hat.

Eine Reform der Abgeordnetenentschädigung ist lange überfällig. Die FDP hat bereits in den beiden letzten Wahlperioden und jetzt erneut in dieser Wahlperiode (BT-Drs. 16/117) Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht, um die gesetzlichen Grundlagen für die Einsetzung einer unabhängigen Sachverständigenkommission, die vom Bundespräsidenten berufen wird, zu schaffen. Hierzu bedarf es einer Grundgesetzänderung sowie einer Änderung des Abgeordnetengesetzes. Wir fordern ausdrücklich, dass zu dieser Kommission auch Kritiker der geltenden Regelung, wie der Bund der Steuerzahler gehören sollen. Die Kommission soll jährlich die Diätenhöhe verbindlich festsetzen. Die Abgeordnetenentschädigung soll die Unabhängigkeit der Ausübung des Mandats sichern. Dies ist die zwingende Konsequenz aus Art. 38 GG, der Wesen und Auftrag des Mandats bestimmt und den Abgeordneten von Weisungen und Aufträgen freistellt. An diesen Vorgaben muss sich die Kommission orientieren. Nur so kann der Vorwurf der Selbstbedienung entkräftet werden und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine an objektiven Maßstäben orientierte Entscheidung über die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung wieder gewonnen und somit das Ansehen des Bundestages insgesamt gestärkt werden.

Die Kommission soll auch Vorschläge zur Reform der Alterssicherung für Abgeordnete erarbeiten. 1977 wurde die eigenständige beitragsgebundene Altersversicherung für Abgeordnete aufgegeben und ein beamtenrechtlicher Pensionsanspruch eingeführt. Nach dem Grundgesetz und den Landesverfassungen sind Abgeordnete jedoch weder Beamte noch Angestellte. Sie sollten deshalb in Zukunft weder die beamtenähnlichen Pensionen erhalten noch in die Rentenkasse einzahlen. Die Abgeordnetenentschädigung soll die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Abgeordneten während des Mandats sichern und nicht im Alter. Die FDP fordert daher, dass die derzeitige beamtenähnliche Versorgung gestoppt wird. An einer grundlegenden Reform der Altersversorgung für Abgeordnete führt kein Weg vorbei. Wir fordern eine größere Eigenverantwortung der Abgeordneten für ihre eigene Altersversorgung und eine Abkehr vom beamtenrechtlichen Pensionsanspruch. Es ist ganz allein Sache des Abgeordneten, Vorsorge für den Fall der Arbeitsunfähigkeit und des Alters zu treffen. In allen anderen freien Berufen ist das üblich. Bei den berufsständischen Versorgungswerken gibt es keinerlei Handlungsbedarf, da diese Alterssicherungssysteme sehr effizient sind und ohne jegliche Unterstützung auskommen.

Das Modell NRW ist hierfür sicherlich ein gutes Beispiel. Dieses trägt gerade unserer Anforderung Rechnung, dass die Mitglieder eines Gesetzgebungsorganes für ihre Versorgung selber aufkommen müssen. In NRW wurde ein Versorgungswerk eingerichtet, wie man es aus den freien Berufen kennt und jeder Landtagsabgeordnete kann den Beitrag künftig selber gestalten. Ich bin gespannt, ob eine Kommission wie wir sie vorschlagen die Vorschläge aus NRW für den Deutschen Bundestag aufgreifen wird. Für mich persönlich darf ich sagen, dass ich diesen gegenüber sehr aufgeschlossen bin.

Wir sind zuversichtlich, dass es gelingen kann, gemeinsam mit allen im Bundestag vertretenen Fraktionen eine Lösung zu finden, die im Ergebnis zu einer angemessenen, die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichernden Entschädigung führt und gleichzeitig Schluß macht mit der beamtenähnlichen Versorgung bei der Alterssicherung.

Die Initiativen der FDP-Bundestagsfraktion sind in den letzten Jahren jeweils von der Mehrheit der Regierungskoalition abgelehnt worden. Wir hoffen daher, dass es in der neuen Wahlperiode endlich gelingt, auf der Grundlage unserer Vorschläge zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Werner Hoyer