Frage an Werner Hoyer von Dominik B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Hoyer,
auf dieser Webseite finden sich immer wieder hochinteressante Aussagen Ihrer Bundestagskollegen. Angesichts einzelner Antworten von MdB, die evtl. zu schnell und unüberlegt geschrieben werden, möchte Ich Ihnen eine kurze Frage stellen:
Sehen Sie es als mitverantwortlicher Entscheider der Legislative als Ihre Aufgabe an, die Verfassung zu wahren?
Herzlichen Dank bereits an dieser Stelle für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Boecker
Sehr geehrter Herr Boecker,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. Mai 2007. Auf Ihr Anliegen möchte ich Ihnen wie folgt antworten:
Da ich als Abgeordneter Teil des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag gem. Art. 20 Abs. 3 GG bin, bin ich an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Es gehört zu den ureigensten Aufgaben der Abgeordneten, die Verfassung zu wahren. Das Grundgesetz gibt den Rahmen vor, in dem sich der Gesetzgeber, also die Abgeordneten, zu bewegen hat. Es kommt immer wieder vor, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber in seine Schranken weist, wenn ein Gesetz Regelungen trifft, die mit den Bestimmungen unserer Verfassung nicht vereinbar sind. Das Bundesverfassungsgericht verbindet seine Entscheidungen häufig mit einem eindeutigen Auftrag an den Gesetzgeber, die notwendigen Korrekturen an dem beanstandeten Gesetz vorzunehmen, und damit die Verfassungskonformität der Gesetzgebung wieder herzustellen. Diese Normenkontrolle ist ein wichtiger Bestandteil der bundesrepublikanischen Demokratie.
Der Abgeordnete muss eine von ihm zu treffende Entscheidung am Maßstab allgemein anerkannter sittlicher Grundsätze beurteilen und sich dabei der eigenen Verantwortung bewusst sein, die er mit der Entscheidung übernimmt. Doch auch wenn Abgeordnete gemäß Art. 38 Abs. 1 GG Vertreter des ganzen Volkes sind, die an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind, so hat jeder Abgeordnete selbstverständlich Recht und Gesetz zu beachten. Dazu zählt für mich auch das Arbeiten unter Wahrung der Verfassung.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Dr. Werner Hoyer