Frage an Werner Hoyer von Hauke F. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Hoyer,
dem Bundestag liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Schaffung steuerbefreiter Immobilienfonds vor – Bundestag Drucksache 16/4026.
Warum sollen Unternehmensformen geschaffen werden, welche von Steuerabgaben befreit sind? Worin besteht der volkswirtschaftliche Nutzen derartiger Fonds?
Offenbar besteht an REITs im Immobilienmarkt kein originäres Interesse, denn der Markt soll erst politisch geschaffen werden. S. 29 des Entwurfs:
"REITs können in Deutschland nur entstehen, wenn ausreichend adäquate Immobilien zur Verfügung stehen. Dazu müssen Unternehmen ihr unbewegliches Vermögen auf eine REIT-Aktiengesellschaft übertragen oder sich zu einer REIT-Aktiengesellschaft fortentwickeln. Damit sich deutsche REITs an den Kapitalmärkten etablieren, muss rasch eine hinreichende Marktbreite entstehen. Mit einer zeitlich auf drei Jahre befristeten Begünstigung durch den halben Wertansatz (Exit Tax) soll ein Anreiz zur Schaffung von REITs einerseits und der Hebung stiller Reserven anderseits geschaffen werden."
Geht es also bei den REITs ähnlich wie bei der Abschaffung der Steuern auf Veräußerungsgewinne von Unternehmensbeteiligungen primär um Steuergeschenke vor allem für Versicherungskonzerne, Banken und Unternehmen welche ihren Immobilienbesitz steuerschonend veräußern dürfen?
Warum sollen ohne erkennbaren Nutzen für die Allgemeinheit derartig großzügige Steuergeschenke für die Finanzwirtschaft gemacht werden?
Sehr geehrter Herr Fürstenwerth,
REITs sind keineswegs ein neues Steuersparmodell. Es gibt keine Verlustzuweisungen, mit denen sich Steuern sparen lassen. Der REIT an sich ist zwar steuerfrei. Die hohe Mindestausschüttungsquote garantiert aber, dass die Gewinne fast vollständig beim Anleger ankommen, wo dann die laufende Besteuerung sichergestellt werden kann und natürlich auch muss. Das ist in manchen Fällen schwierig, aber wie unsere Nachbarn zeigen, nicht unmöglich.
Das in Anlehnung an Überlegungen in Großbritannien konzipierte sog. Dividendenmodell mit Streubesitzklauseln sieht eine Begrenzung der unmittelbaren Beteiligung an einem börsennotierten REIT auf unter 10 % vor. Damit soll erreicht werden, dass Ausschüttungen an ausländische Anteilseigner zum normalen Dividendensteuersatz nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen besteuert werden können.
Wir brauchen die REITs in Deutschland. Es gibt REITs seit langem in den USA, den Niederlanden und Australien, seit mehr als 10 Jahren in Kanada, seit Beginn des Jahrtausends in vielen asiatischen Ländern und seit 2003 direkt vor unserer Haustür, in Frankreich. In diesem Jahr werden auch die Briten nachziehen und REITs einführen. Das zeigt: Deutschland kann die Etablierung von REITs als Anlageklasse gar nicht verhindern. Das einzige, was wir verhindern können, ist, dass Deutschland ein Standort für REITs wird. Das Geschäft wird gemacht, nur eben nicht bei uns. Das würde dem Finanzstandort Deutschland schweren Schaden zufügen. Denn wenn sich erst einmal ein Markt im Ausland etabliert hat, werden wir ihn kaum nach Deutschland zurückholen können.
Auch haben die deutschen Unternehmen im internationalen Vergleich eine sehr niedrige Eigenkapitalrate, aber überdurchschnittlich viel Immobilienbesitz. Durch REITs können sie ihre in Immobilien gebundenen Werte mobilisieren. Sie gewinnen so Liquidität und können die frei werdenden Mittel gewinnbringend in ihr Kerngeschäft investieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Werner Hoyer