Frage an Werner Hoyer von Hartwig S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sollte das Abkommen über die Einsicht der US-Behörden in europäische Bankdaten zustandekommen, haben europäische Behörden dann auch das Recht, Bankdaten in den USA einzusehen?
Sehr geehrter Herr Schöttler,
für Ihre Frage vom 27.11.2009 danke ich Ihnen recht herzlich. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich zukünftig keine Fragen beantworten werde, die über „Abgeordnetenwatch“ an mich gerichtet worden sind. Dies möchte ich Ihnen im Folgenden begründen.
Als Bundestagsabgeordneter lege ich großen Wert auf den direkten Kontakt zu meinen Wählern, ob persönlich auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis oder schriftlich per Brief und E-Mail. Die Auseinandersetzung mit den Sorgen der Bevölkerung betrachte ich nicht nur als selbstverständlichen Teil meines Mandats, sie verschafft mir darüber hinaus wertvolle Anregungen für meine politische Arbeit.
Ich bin allerdings der Überzeugung, dass dieser Kontakt möglichst direkt und unmittelbar geschehen sollte. Wenn ich aufgrund der erheblichen Arbeitsbelastung, die mein Bundestagsmandat sowie mein Amt als Staatsminister im Auswärtigen Amt mit sich bringen, mal nicht in der Lage bin, eine Anfrage persönlich in Empfang zu nehmen, so kann ich mich diesbezüglich auf meine Mitarbeiter verlassen. Einen selbst ernannten und obendrein auch noch anonymen Mittler, wie ihn die Internetplattform „Abgeordnetenwatch“ darstellt, benötige ich dazu nicht.
Aus diesem Grund ermutige ich Sie, sich in Ihrer Angelegenheit direkt mit meinem Büro im Wahlkreis oder im Bundestag in Verbindung zu setzen. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf meiner Homepage unter http://www.wernerhoyer.de. Ich freue mich auf Ihre Zuschriften und werde diese schnellstmöglich bearbeiten und beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Werner Hoyer MdB
Staatsminister im Auswärtigen Amt