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Frage von Alexander S. •

Frage an Werner Hoyer von Alexander S. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Dr. Werner Hoyer ,

am 5. Juni 2009 beschloss die Innenministerkonferenz der Länder ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Actionspielen, die von Politikern und Medien gerne populistisch als "Killerspiele" tituliert werden, einzuführen.

Meine Frage an Sie lautet, wie Sie sich einem solchen Gesetz gegenüber positionieren. Unterstützen Sie dieses Gesetz, was Erwachsene Bürger entmündigt - denn nur Sie würde es treffen, Jugendliche sind durch die äußerst strengen Jungendschutzmaßnahmen dieses Landes schon ausreichend geschützt - oder würden Sie stattdessen den medial eher unpopulären Weg gehen und auf Vermittlung von Medienkompetenz bei Eltern und Jugendlichen zu setzen?

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Alexander Schöcke

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schöcke,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. Juli 2009, in dem Sie mich um eine Stellungnahme zu dem Verbot sogenannter "Killerspiele" bitten.

Wir Liberale sind der festen Überzeugung, dass Gewaltprävention selbstverständlich unbedingt notwendig ist. Insbesondere müssen dabei gesamtgesellschaftliche Möglichkeiten genutzt werden, damit gerade Jugendliche nicht zu Gewalt angestachelt werden. Allerdings ist ein Verbot von Computerspielen der falsche Weg. Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich daher bereits mehrfach kritisch zu den auch in der Vergangenheit vielfach geäußerten Forderungen nach einer weiteren Verschärfung der Gesetze im Bereich von Computerspielen ausgesprochen.

Abgesehen davon, dass ein derartiges Verbot nicht geeignet ist, Gewalttaten zu verhindern, führt es zudem dazu, dass alle Spielerinnen und Spieler von Computerspielen unter den Generalverdacht gestellt werden, zu Gewalttaten zu neigen. Dabei ist es völlig unverhältnismäßig, allen Menschen Computerspiele zu verbieten. Schreckliche Einzeltaten - wie beispielsweise der Amoklauf in Winnenden - sind nie monokausal auf Computerspiele zurückzuführen und können leider nicht völlig ausgeschlossen werden. Sie können aber nicht rechtfertigen, dass den zahlreichen Menschen, die verantwortlich mit Computerspielen umgehen, ihre Freizeitbeschäftigung verboten wird. Computerspiele, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, dürfen schon nach geltendem Recht nicht vertrieben werden. Verschärfungen über die geltenden Bestimmungen hinaus sind nach Auffassung der FDP-Bundestagsfraktion nicht erforderlich.

Für uns ist effektiver Jugendschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von Eltern, Schulen und Politik ebenso wahrgenommen werden muss wie auch von Herstellern bzw. Vertreibern von Computerspielen. Die bestehenden jugendschutzrechtlichen Vorgaben sind ausreichend und müssen konsequent angewandt werden. So ist dafür Sorge zu tragen, dass der Vollzug des Jugendschutzrechts im Handel wie auch im Internet verbessert wird, so dass zum Beispiel tatsächlich nur entsprechend der USK-Freigaben Spiele an Jugendliche abgegeben werden. Wie Sie richtig anmerken, muss zudem ein besonderer Schwerpunkt auf die Stärkung der Medienkompetenz bei Jugendlichen selbst, aber auch bei den verantwortlichen Erwachsenen wie Eltern, Lehrern und Erziehern gelegt werden. Eine weitere Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben hilft jedoch nicht weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Hoyer