Frage an Werner Doblies von Thomas R. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Werner Doblies
am 13. Februar haben mehr Menschen in Berlin für das Volksgesetz zur Offenlegung der geheimen Wasserverträge gestimmt, als für die Abgeordneten, die gegenwärtig die Regierungsfraktionen bilden. Die Zielsetzung des Volksgesetzes war klar: Die Prüfung der Verträge zur Teilprivatisierung, um diese gerichtlich anzufechten. Jetzt hat ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen aufgezeigt, dass es für die vertraglich vereinbarte Gewinnausfallgarantie zugunsten der Konzerne RWE und VEOLIA keine gesetzliche Grundlage gibt und damit gegen das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verstoßen wird (Art. 87 I VvB) (s. berliner-wasserbuerger.de ). Damit ist klar, dass es eine tatsächlich eine Möglichkeit gibt, die Verträge anzufechten.
Meine Frage an Sie lautet: Würden Sie
a) den Senat auffordern, die Nichtigkeit der Verträge aufgrund der Verletzung des parlamentarischen Budgetrechts gerichtlich durchzusetzen und
b) im Fall der Unterlassung ein Organstreitverfahren gegen den neuen Senat einleiten?
Mit Spannung erwarte ich Ihre Antwort!
Sehr geehrter Herr Rudek,
ich bin zwar kein Jurist, doch hört sich Ihre Begründung für eine mögliche Anfechtung der Verträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe sehr plausibel an. Da die Linke grundsätzlich eine Rekommunalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge, hier der Wasserbetriebe, anstrebt (öffentliche Daseinsvorsorge sollte nicht von privaten Profitinteressen bestimmt sein; siehe auch S-Bahn!) würde ich mich für eine nochmalige gerichtliche Anfechtung der Verträge einsetzen, um nicht durch einen möglichen Rückkauf die Steuerzahler unnötig zu belasten.
Auch ein Organstreitverfahren, falls der neue Senat auf eine gerichtliche Anfechtung der Verträge verzichtet, würde ich unterstützen, wenn es aus juristischer Sicht Aussicht auf Erfolg hat.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Doblies
Sehr geehrter Herr Rudek,
ich bin zwar kein Jurist, doch erscheint mir Ihre Begründung für eine mögliche Anfechtung der Verträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe sehr plausibel. Da die Linke grundsätzlich eine Rekommunalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge, hier der Wasserbetribe, anstrebt (öffentliche Daseinsvorsorge sollte nicht von privaten Profitinteressen bestimmt sein; siehe auch S-Bahn!) würde ich mich für eine nochmalige gerichtliche Anfechtung der Verträge einsetzen, um nicht durch einen möglichen Rückkauf die Steuerzahler unnötig zu belasten.
Auch ein Organstreitverfahren, falls der neue Senat auf eine gerichtliche Anfechtung der Verträge verzichtet, würde ich unterstützen, wenn es aus juristischer Sicht Aussicht auf Erfolg hat.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Doblies