Frage an Walter Weiblen von Sandra B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Weiblen,
was halten Sie von Islam-Unterricht an den Schulen?
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Becker
Sehr geehrte Frau Becker,
das ist keine einfache Frage. Die mehr als 3 Mio. Moslems in Deutschland sind eine Realität und als Staat sollten wir die Wertevermittlung in der Schule für die Kinder aus moslemischem Elternhaus auf der Basis des Grundgesetzes und damit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sicherstellen. In den meisten Fällen geschieht würde das ja in Ergänzung der Unterrichtung in moslemischen Koranschulen geschehen. Zunächst meinen wir also, dass deutsch sprechende und staatlich ausgebildete Lehrer einen werteorientierten Unterricht alternativ zum christlichen Religionsunterricht an deutschen Schulen halten sollten.
Untersucht man den Islam genau, dann erkennt man aber, dass dort eine Trennung von Staat und Religion überhaupt nicht vorgesehen ist. Im Gegenteil, dort wird Gewalt als Mittel, Ungläubige oder sagen wir mal Andersdenkende zum Islam zu bringen, legitimiert, an manchen Stellen sogar gefordert. Mit Gewalt soll also ggf. eine islamische Gesellschaftsordnung eingeführt werden. Die historische Praxis zeigt das auch beginnend schon mit Mohammed selbst. Wir halten somit die Lehre des Islam per se schon für fragwürdig, weil sie nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Dies wird zur Zeit in der Gesellschaft noch nicht erkannt, weil wir weithin den Islam mit gewaltfreien Weltanschauungen gleichsetzen und nur den islamistischen Terror als gefährlich ansehen. Das stimmt in der Sache nicht. Islamisten können sich auf den Koran berufen und erfüllen ihn somit. In der Geschichte haben sogenannte Christen sich auf die Bibel bezogen und z.B. in den Kreuzzügen schreckliche Dinge getan. Wichtig ist aber zu erkennen, dass sie damit in totalem Widerspruch zur Bibel gestanden sind, diese also missbraucht haben.
Der Verfassungsschutz sieht die Dinge schon viel klarer und beobachtet ja verstärkt die moslemischen Aktivitäten. In den Verfassungsschutzberichten kann man da interessante Einschätzungen lesen. In der politischen Diskussion sind diese jedoch noch nicht angekommen.
Wenn man erkennt, dass der Koran eine verfassungsfeindliche Weltanschauung vertritt, dann müßte man auf der Basis des Grundgesetzes die öffentliche Verbreitung dieser Weltanschauung einschränken. Voraussetzung dafür ist eine intensive Diskussion in der Öffentlichkeit, die wir in unserem Wahlprogramm fordern. Dieses lege ich Ihnen bei.
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an der PBC und freuen uns, wenn Sie weiterhin mit uns in Kontakt treten bzw. uns sogar unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Weiblen