Frage von Ullrich M. • 27.01.2009
Frage an Walter Riester von Ullrich M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Grüss Gott Herr Abgeordneter,
mit Verwunderung musste ich in "Report München" am 26.01.09 erfahren, dass es seit 1999 im Insolvenzrecht eine Regelung gibt, die die Arbeitnehmer um ihr sauer verdientes Geld bringt, wenn der Arbeitgeber vor seiner Insolvenz nur unregelmässig Löhne und Gehälter gezahlt hat.
- gibt es einen tieferen Grund, im Insolvenzfall erarbeiteten Arbeitslohn den Arbeitnehmern vorzuenthalten ?
- oder wollte die SPD den Arbeitgebern etwas entgegen kommen?
Mit freundlichen Grüssen
Ullrich Müller, Karlsruhe
Antwort ausstehend von Walter Riester SPD