Frage an Walter Riester von Erik F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Riester,
ich frage Sie zu "Ihrem" Thema - der sogen. Riester-Rente.
Die Bestimmungen zur Riester-Rente geben vor, dass den Kinderzuschlag nur derjenige erhält, an den das Kindergeld ausgezahlt wird.
Meine Situation: in Trennung lebend, demnächst geschieden Riester-Vertrag seit 2006.
Die zwei Kinder leben bei ihrer Mutter, der das Kindergeld zufließt. Sie hatt keinen Riester-Vertrag..
Ich habe 1,0 (je 0,5) Kinder auf der Steuerkarte (die Mutter ist auch berufstätig). Ich zahle entsprechend der Düsseldorfer Tabelle monatlich den Tabellenbetrag abzüglich des hälftigen Kindergelds i.H.v. 77 EUR je Kind als Barunterhalt.
Demnach fließt mir indirekt das halbe Kindergeld zu.
Der Anbieter meines Riester-Produkts hat mir mitgeteilt, ich sei nicht zulageberechtigt für die zwei halben Kinder, hat aber mein Schreiben an die Zulagenstelle weitergeleitet.
Meine Begründung:
In einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 21.12.2004 zu Zweifelsfragen zum Eigenheimzulagengesetz steht unter § 9 Abs. 5 EigZulG (Kinderzulage) unter Rn 62,2:
"Kindergeld erhält nicht nur der Elternteil, an den das Kindergeld gezahlt wird, sondern auch der barunterhaltspflichtige Elternteil, dem das halbe Kindergeld im Wege des zivilrechtlichen Ausgleichs zusteht und der seiner Unterhaltspflicht nachkommt."
Die Riester-Vorsorge ist nach meinem laienhaften Verständnis ein der Eigenheimzulage sehr ähnliches Produkt. Insofern sollte o.g. Sachverhalt auch hier angewandt werden.
Eine abweichende Behandlung stellt meiner Meinung nach eine Benachteiligung in Trennung/Scheidung lebender Arbeitnehmer (m/w, in 90% der Fälle sind es Männer) dar, die zwar ihren Unterhaltspflichten nachkommen, aber nicht die Kinderzulage erhalten können.
Diese Personengruppe ist eine wachsende (Scheidungsraten!).
Ist mit Ihrer Unterstützung zu rechnen, wenn es um die Anpassung der Riester-Bedingungen an die Verhältnisse von Getrenntlebenden /Geschiedenen geht?
Vielen Dank vorab für eine Antwort.
Gruß
Erik Frank
Sehr geehrter Herr Frank,
wie ich seitens der „abgeordnetenwatch.de“ schon erklärt habe, werde ich über dieses Internetportal keine Beantwortung mehr vornehmen. Die Gründe dafür sind in den untenstehenden Antworten auf dieser Seite erklärt.
Ihre Frage werde ich dennoch sehr gerne beantworten, sofern Sie mir Ihre E-Mail-Adresse übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester