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Frage von Andreas B. •

Frage an Walter Riester von Andreas B. bezüglich Finanzen

Meine Frage betrifft die Riester Rente.

Ich habe mir einmal solch einen ""Rister-Plan" bei der Deutschen Bank erstellen lassen um zu schauen inwieweit ich von der Finanzindustrie abgezockt werde,und siehe da,natürlich wurden die Kosten erst zum Schluss erwähnt,natürlich erst auf Nachfrage

Die Riester Rente sollte ja eine Rente für das Alter sein und meiner Meinung nach spielen die Kosten über einen langen Ansparzeitraum eine große Rolle

Meine Frage:

1.Warum begünstigt die Politik solch eine Pseudorente,bei der der Zinseszinslauf(z.b bei Fondssparen) erst nach der kompletten Kostendeckung für die Finanzindustrie beginnt?

Was dann wiederrum implizieren müsste dass der Zinseszinslauf,der erst nach 5-7 Jahren beginnt,nicht effektiv ist?

Und durch die ca.150€ Prämie des Staates(die ich sehr lächerlich finde) muss an anderer Stelle eingespart werden,wobei wir beim Thema Abgeltungssteuer wären. D.h.Wer effektiv und effizient mit Aktien(der günstigsten und effektivsten Form) spart, wird bestraft während ineffiziente Finanzprodukte,bei denen die Fonds-und Finanzindustrie das große Geld macht, begünstigt wird?

nichts für ungut und mit freundlichem Gruss

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bahler,

ich gebe den Menschen ungern Ratschläge und schon gar nicht empfehle ich bestimmte Produkte oder Anbieter. Aber wenn ich Ihnen einen Tipp für Produktvergleiche geben darf, dann würde ich unabhängige Medien, wie beispielsweise Stiftung Warentest bzw. Finanztest empfehlen, die regelmäßig aus meiner Sicht sehr qualifizierte Produkt- und Anbietervergleiche machen.

Nun aber zu Ihre Frage: Bei der Riester-Rente habe ich entgegen Ihrer Unterstellung keine Begünstigung der Finanzindustrie vorgenommen. Sie können sich darüber gerne nochmals informieren. In der von mir ins Gesetz eingebrachten Fassung, waren die Finanzanbieter erstmals gezwungen, Kosten über 10 Jahre zu verteilen, damit die Einzahlung des Kunden möglichst schnell durch Kapitalerträge aufgebaut werden können. Bis zu dem Inkrafttreten dieses Gesetzes war es so, dass in der Versicherungswirtschaft über die so genannte Zillmerung mit den Sparbeiträgen des Kunden zuerst die eigenen Kostenstrukturen, wie Provisionen und ähnliches, ausgeglichen wurden. Wenn ein Kunde dann, aus welchen Gründen auch immer, nach zwei oder drei Jahren seinen Vertrag kündigte, bekam er die für ihn überraschende Mitteilung, dass keine Rückerstattung ansteht, da sein Konto immer noch im Minus ist. Exakt dies wollte ich mit der 10-Jahresverteilung aufheben. Ich weiß nicht, ob Sie sich erinnern, dass die Riester-Produkte über Jahre hinweg nicht verkauft wurden, weil der Vertrieb gerade aus diesen Gründen besser provisionierte Produkte, wie Lebensversicherungen verkaufte.

Nach meiner Ministertätigkeit hat der Gesetzgeber aus den 10 Jahren dann 5 Jahre gemacht und die Steuervergünstigung der Lebensversicherungen gemindert. Nicht zuletzt deshalb hat sich der Verkauf der Riester-Produkte beschleunigt. Aber auch mit diesen fünf Jahren, auf die die Kosten verteilt werden müssen, sind die Auflagen die der Gesetzgeber hier gemacht hat, höher als bei sonstigen Finanzprodukten.

Mir ist kein einziges Finanzprodukt bekannt, dass so hohe Auflagen an Transparenz sowie verbraucherfreundliche Sicherungen beinhaltet, wie das bei der Riester-Rente der Fall ist.

Im Übrigen ist bei der gegenwärtigen Ergänzung durch den "Wohn-Riester" vorgesehen, zukünftig beim Abschluss von Riester-Produkten die Provision in Euro-Beträgen auszuweisen. Eine Vorschrift, die bisher für kein anderes Produkt gilt und alles andere als Begeisterung bei den Anbietern auslöst.

Ihr Hinweis, dass 150 Euro Prämie lächerlich wenig seien, wird sich auch dann nicht ändern, wenn ich Ihnen sage, dass es 154 € sind. Aber vielleicht erfreut Sie der Hinweis, dass Sie für Ihren gesamten Sparbetrag plus der gesamten Prämie Sonderauslagen geltend machen können, die Sie über die Steuer zurückerstattet bekommen.

Bewusst hat der Gesetzgeber geförderte Alterssparprodukte von der Abgeltungssteuer frei gehalten, weil hier die nachgelagerte Besteuerung gilt. Im Übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, dass diese Förderung auch durchaus Anlagemöglichkeiten bei börsedotierten Wertepaieren ermöglicht, beispielsweise bei Fonds.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester