Portrait von Walter Riester
Walter Riester
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Walter Riester zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Angelika H. •

Frage an Walter Riester von Angelika H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Riester,

bei jedem neuen Rentenauszug, den ich bekomme, sind vormals angerechnete
Zeiten gestrichen und nun ist auch das Rentenalter erhoeht worden. Das
heisst, je aelter ich werde, desto weniger Rentenanspruch habe ich. Wie,
bitte, soll man da noch planen?

Ich habe drei wunderbare Kinder grossgezogen, die seit geraumer Zeit
hochqualifizierte Steuerzahler sind. Laut meinem letzten Auszug bekomme
ich dafuer pro Kind 1 Jahr auf die Rente angerechnet.

Ich finde es erstaunlich, wie mit Muettern bezueglich der Rente umgegangen
wird.
Kinderlose Frauen, die sich voll ihrem Beruf widmen konnten und damit auch
ungehindert einzahlen konnten, erhalten volle Rente. Muetter, die NICHT
voll arbeiten konnten wegen der Kindererziehung, koennen schauen wo sie
bleiben und sich mit "verschaemter Altersarmut" auseinandersetzen.
Die genannten Punkte treffen wahrscheinlich auch auf erziehende Vaeter
zu.
Ohne unsere Kinder gaebe es keine staatlichen Renten. Fuer niemanden.

Nun zu meinen Fragen: Welchen Stellenwert haben zur Zeit Muetter/Vaeter
und Erziehungsarbeit in der Rentenversicherung und wie drueckt sich dieser
genau aus? Welche Aenderungen sind in den naechsten 5 Jahren
diesbezueglich
zu erwarten?

Mit freundlichen Gruessen

AngelikaHaas

Portrait von Walter Riester
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Haas,

was für die nächsten fünf Jahre für die Rentenversicherung geplant ist, kann ich Ihnen gegenwärtig nicht beantworten. Beantworten kann ich Ihnen allerdings, wie ich in der zu von mir zu vertretenen Rentenreform 2001 den Stellenwert von Müttern/Vätern und Erziehungsarbeiten in der Rentenversicherung bewertet habe. Anders wie bei den von Ihnen aufgezogenen drei Kindern gilt nun, dass Mütter für Kinder die ab 1992 geboren wurden, rentenrechtlich der Anspruch von drei Jahren Verdienst angerechnet wird.

Darüber hinaus wurde festgelegt, dass für die Erziehungsarbeit bis zum 10. Lebensjahr des Kindes ein im Regelfall geringerer Verdienst rentenrechtlich um 50% höher bewertet wird. Sofern zwei Kinder gleichzeitig erzogen werden, erfolgt eine vergleichbare Bewertung bei dem jeweiligen Ehepartner auch ohne Erwerbseinkommen.

Ich konnte damals in der Rentenreform durchsetzen, dass seit dem Jahr 2000 die Rentenversicherung allein für diese Kindererziehungszeiten jährlich 11,5 Mrd. aus dem Bundeshaushalt € erhält.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester