Frage an Walter Riester von Hartmut Frank M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Riester!
Ich lese interessiert Ihre Beitrage.
Gestatten Sie mir zu fragen, warum Sie bestimmte Fragen nicht beantworten?
Frau Maurer fragt Sie, wo den die 5 Euro beim ALG II Satz abgezwickt werden sollten, die Sie zur Finanzierung eines "Riestervertrags" vorschlagen? Kann es nicht sein, dass jemand der 347 Euro bekommt bzw. den reduzierten Satz über 275 Euro( bis 25 Jahre) bekommt, ums nackte überleben kämpfen muss? Frau Maurer fragt zudem, warum nur etwas mehr als 20 Euro für den Strom im Satz vorgesehen sind?
Jeder weiß doch, dass das niemanden reicht. Ich kenne jedenfalls niemanden, der davon seine Wohnung von den Stadtwerken beleuchtet bekommt.
Herr Riester, es ist immer schwierig, wenn man auf eine prekäre Lage nach dem Krieg verweist. Wissen Sie wie sich das "BIP" gesteigert hat?
Ist es nicht so, dass wenn der Kuchen wächst, auch mehr zum verteilen da ist?
Mir fällt es auf, dass Sie sehr abweichende Antworten geben, bzw. Dinge schreiben, die gar nicht gefragt wurden. Und andererseits gestellte Fragen nicht beantworten.
Hochachtungsvoll
Hartmut Frank Mueller
Sehr geehrter Herr Müller,
Sie schreiben mir, dass Sie interessiert meine Beiträge lesen und fragen, warum ich bestimmte Fragen nicht beantworte. Bezogen auf den Brief von Frau Maurer kann ich natürlich gerne bestätigen, dass der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes II keine gesonderte Position für die Riester-Rente beinhaltet. Ich unterstelle aber, dass dies Frau Maurer selbst weiß, es kann auch nicht meine Aufgabe sein, Frau Maurer Sparvorschläge zu machen und es bleibt letztendlich ihre eigene Beurteilung und Entscheidung, ob sie in der Lage und willens ist, zur Erreichung der Zulagen die monatlichen 5€ einzusetzen. Ich habe darauf hingewiesen, dass dies nach Auskunft der zentralen Zulagenstelle zumindest über 2 Millionen Menschen mit sehr geringem Einkommen machen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester