Frage an Walter Riester von Claudia M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Riester!
Sie meinen, ein ALG II Empfänger könne auch "riestern". Für 5 Euro im Monat.
Frage: Wo genau in der Berechnung der 347 Euro findet man diese Position? Man kann doch nicht ernsthaft verlangen, daß man von dem bißchen Armengeld noch 5 Euro zum "riestern" wegnimmt.
Alles wurde teurer: Strom, Lebensmittel usw.
Der sogenannte Warenkorb ist ja 2003 entworfen worden. Die rasante Steigerungen der Lebenshaltungskosten werden nie ausgeglichen.
Wann setzen Sie sich für höhere ALG II Sätze ein? Für viele Dinge konnte die Große Koalition Geld locker machen. Genannt seien hier Auslandseinsätze, Diätenerhöhung, Erhöhung des Rüstungsetats, zusätzliche Parlamentarische Staatssekretäre, mehr Geld für die EU usw.
Nur beim Existenzminimum erkennt man nicht das 3% MwST-Erhöhung gerate diese Menschen hart treffen.
Wann wird über eine Erhöhung des m.E. zu niedrigen Hartz IV Regelsatz nachgedacht?
Immerhin bekommen bis zu 25 jährige nur 275 Euro pro Monat und die anderen nur 347 Euro im Monat. Niemand der davon nie leben musste, sollte sich einbilden, daß das ein Honigschlecken sei.
Ende des Monats habe ich oft Tage, andem ich gar nichts zum essen habe.
Ein Beispiel:
Ich muss 35 Euro Strom bezahlen. Das ist in München einer der niedrigeren Beträge. Aber im ALG II Satz sind für Strom nur etwas mehr als 20 Euro vorgesehen. Die Differenz muss wo her kommen. Das kommt dann meist vom Essensgeld. Wer sich aber so ernähren muss, bekommt zwangsläufig Mangelerscheinungen die dann wieder zu höheren Ausgaben für die Krankenkassen führen.
Wie können Sie bitteschön hergehen und behaupten, von 347 Euro könne man sich noch einen Riestervertrag leisten? Herr Riester glauben Sie mir. Das geht defenitiv nicht!
Freundliche Grüße
Claudia Maurer
Sehr geehrte Frau Maurer,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25. April.
Natürlich stimme ich Ihnen zu, dass der Bezug von Grundsicherung - oder wie man es früher nannte Sozialhilfe - kein Honigschlecken ist. Im Übrigen möchte ich Ihnen sagen, dass auch ich Lebensabschnitte in der Kindheit und der Jugend hatte, die ich mit meiner alleinerziehenden Mutter in vergleichbarer Situation erlebte. Ich kann mich also nicht nur theoretisch in Ihre Situation hinein versetzen.
Da ich aber gerade diesen Menschen ergänzend zur Grundsicherung und der monatlichen Einzahlung von 40€ in die Rentenversicherung eine ergänzende Altersvorsorge ermöglichen möchte, haben wir den Bezug von Zulagen der Riester-Rente an sehr geringe Eigenbeiträge gebunden. Gerade bei Familien mit Kindern, die sicherlich noch in einer schwierigeren Situation als alleinstehende Hartz-IV-Empfänger leben, ergibt sich beispielsweise folgende Unterstützungsleistung: Werden 60 Euro jährlich für die Altersvorsorge zurückgelegt, ergibt sich bei einer Familie mit zwei Kindern ein zusätzlicher Förderbetrag von 678 €.
Auch wenn ich durchaus nachvollziehen kann, dass 5 Euro monatlich zu sparen nicht leicht fällt, hat die Zulagenstelle für das Jahr 2006 ausgewertet, dass rund 20% der Bezieher mit ihrem Jahreseinkommen unter 10.000€ liegen. Schon bei einem Zwei-Personen-Haushalt, der Grundsicherung bezieht, liegt der Grundbetrag plus Wohnungsgeld mit Nebenkosten höher als dieser Betrag.
20 Prozent der Förderberechtigten sind gegenwärtig deutlich mehr als 2 Millionen Menschen. Weil dies so ist und ich aus eigener Erfahrung weiß, wie schlecht informiert in dieser Frage viele Hartz-IV-Bezieher sind, werde ich auch weiterhin ein Hauptargument meiner Argumentation auf diesen Bereich legen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester