Frage an Walter Riester von Ingrid M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Riester,
gestatten Sie mir folgende Frage:
Können Beamte oder Freiberufler ebenfalls "riestern"?
Wenn ja -- wie komme ich an Informationen.
Wenn nein -- warum nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Möller
Sehr geehrte Frau Möller,
Beamte sind beim Abschluss eines Riester-Vertrages förderberechtigt. Bei Freiberuflern hängt es davon ab, ob sie gleichzeitig verpflichtet sind, über eine Sozialversicherung Altervorsorge zu betreiben, beispielsweise in der Künstlersozialkasse. Liegt keinerlei Rentenversicherungspflicht vor, kann eine Förderberechtigung nur dann entstehen, wenn ein förderberechtigter Ehepartner des Freiberuflers eine Riester-Rente abgeschlossen hat.
Der Grund für die fehlende Förderberechtigung bei Selbständigen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, ist darin begründet, dass der Gesetzgeber zum Zeitpunkt der Abfassung des Gesetzes grundsätzlich nur Rentenversicherungspflichtige und Beamte in die Förderung einbeziehen wollte. Ich persönlich bin der Auffassung, dass dies geändert werden sollte und alle Steuerpflichtigen mit Eintritt in die Berufsausbildung oder in die Erwerbstätigkeit auch Anspruch auf ergänzende Altersvorsorgeförderung erhalten sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester