Frage an Walter Riester von Andreas H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Riester,
am 10.04.2008 erklärten Sie Herrn Robert Fies die Sache mit dem Elternunterhalt.
Wie sieht es denn in der anderen Richtung aus? Der Sohn ( 46) hat SGB XII. Bekommt ca. 330,- Euro Rente. (auf Zeit. Immer alle zwei Jahre geprüft. Erwerbsunfähig, 90% ag schwerbehindert. Wartet auf Herztransplantation) Sozialamt zahlt Miete und ca 80,- wegen Schwerbehinderung. Die Eltern sind beide um die 70. Rentner.
Sehr geehrter Herr Heldt,
ich bitte um Verständnis dafür, dass ich auf die von Ihnen gestellten Fragen an dieser Stelle nicht antworten kann. Auch ich müsste hier im Zweifelsfall mit der Fachabteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Rücksprache halten. Selbst dafür wären Ihre Angaben aber nicht detailliert genug.
Deshalb möchte ich Sie darum bitten, sich an Ihren örtlichen Sozialhilfeträger zu wenden, zumal Sie diesem dann bei notwendigen Rücksprachen auch detaillierte Informationen geben können.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester