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Frage von Herbert D. •

Frage an Walter Riester von Herbert D. bezüglich Verbraucherschutz

Meine konkrete Frage zu dem umfangreichen Geschehen und Vortrag zum Thema "Kreditverkäufe" lautet:
Wie wird in Zukunft der Verkauf von Krediten durch Kreditinstitute geregelt werden. Wird man weiterhin notleidende Kredite an Haye weitergeben? - Sogenannte Investoren, die sich eine Marge von 20 % ausrechnen?

Wird die Gesetzgebung hinsichtlich der Bankbilanzierung und BASEL II oder BASEL III dahingehend geändert, daß teilabgeschriebene Kredite, sofern die Risikofürsorgen ausreichend ist, anders behandelt, ggf. ausgegliedert, um sie beim Rating besser dastehen zu lassen?

Ich beziehe mich auf die gelieferten Daten und gebe sie vollständig frei.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dirksen,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.03.2008, in der Sie die zukünftige Regelung beim Verkauf von Krediten durch Kreditinstitute ansprechen.

Anbei sende ich Ihnen einen Brief des zuständigen finanzpolitischen Sprechers der SPD, Herrn MdB Hans-Ulrich Krueger, der in seinem Schreiben ausführlich zu dieser Thematik Stellung nimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester

Sehr geehrter Herr Dirksen,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Verkauf von Immobiliendarlehen. Ihre Besorgnis über das Vorgehen von Kreditinstituten ist nachvollziehbar und absolut berechtigt.

Denn häufig resultiert aus einem Forderungsverkauf eine wirtschaftliche Schlechterstellung des Häuslebauers. Doch für uns Sozialdemokraten ist klar: Der Kreditnehmer, der immer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen ist, darf nicht der Leidtragende eines Kreditverkaufs sein. Gleiches gilt selbstverständlich auch für den Grundstückseigentümer, der sich in einer finanziellen Notsituation befindet. Deshalb treten wir Sozialdemokraten mit Nachdruck für eine schnellstmögliche Stärkung des Verbraucherschutzes ein! Dies ist umso wichtiger, da die eigene Wohnimmobilie für die Mehrheit der Deutschen nach wie vor das wichtigste Standbein der Altersvorsorge darstellt.

Regelmäßig ist der Verbraucher der Leidtragende eines Forderungsverkaufs. Allzu häufig zeigt sich nämlich, dass neue Gläubiger viel aggressiver als herkömmliche Kreditinstitute bei der Eintreibung ihrer Forderungen auftreten. Während sich die Mehrzahl der Banken der sozialen Verantwortung gegenüber ihren Kunden bewusst ist, geht es Finanzinvestoren in aller Regel lediglich um die zeitnahe Realisierung möglichst hoher Renditen durch die Zwangsversteigerung der Wohnimmobilie. Hiervon sind insbesondere Kreditnehmer betroffen, die mit der Bedienung ihrer Kreditschulden in Verzug geraten sind.

Doch auch Verbraucher, die bis zur Kreditveräußerung ihr Immobiliendarlehen immer ordnungsgemäß bedient haben, sind momentan nicht gänzlich im Falle eines Kreditverkaufs geschützt. Besonders problematisch ist die Missachtung des Rechts auf freie Wahl des Vertragspartners für Kreditnehmer, die auf eine Anschlussfinanzierung zur Ablösung der Kreditforderung angewiesen sind. Da Aufkäufer von Immobiliendarlehen in aller Regel keine Banken sind, verliert der Kreditnehmer durch den Forderungsverkauf den an Vertragsfortsetzung interessierten Ansprechpartner für eine Anschlussfinanzierung. Verschärft wird diese Situation dadurch, dass Kreditnehmer in der Regel nicht durch ihre Bank über die Durchführung von Kreditverkäufen informiert werden. Daher werden vertragstreue Kreditnehmer vom Eintreten dieses wirtschaftlichen Fiaskos oft völlig überrascht. Denn Kreditnehmer, die ihren Zahlungsverpflichtungen stets nachgekommen sind, können zu Recht davon ausgehen, dass ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut ihnen eine Anschlussfinanzierung gewährt. Viele Banken werden jedoch regelrecht durch die Tatsache abgeschreckt, dass Gläubiger des Immobiliendarlehens ein Finanzinvestor ist. Läuft ein Darlehen dann aus und kann der Kreditnehmer, der sonst seinen Vertragspflichten immer nachgekommen ist, die Restschuld nicht begleichen, ist er der Situation ausgeliefert.

Kurzum: Die aktuellen gesetzlichen Regelungen bieten nur vertragstreuen Kreditnehmern, die auf keine Anschlussfinanzierung angewiesen sind, einen ordentlichen Schutz.
Dieser Umstand ist für die SPD – die sich seit jeher für die Interessen von Verbrauchern einsetzt – nicht hinnehmbar. Unsere Vorschläge für mehr soziale Gerechtigkeit im Einzelnen:
• Kreditinstitute zu verpflichten, ihre Kunden ausdrücklich über die Möglichkeit von Kreditverkäufen im abzuschließenden Kreditvertrag zu informieren. Und nicht - wie derzeit in der Praxis üblich - bloß in den AGBs.
• Darlehensnehmer spätestens 3 Monate vor einer Änderung bzw. dem Auslaufen des Darlehensvertrages darüber zu informieren, ob eine Anschlussfinanzierung gewährt wird oder das Kreditverhältnis nicht verlängert wird.
• Einführung einer unverzüglichen Anzeigepflicht bei Kreditforderungsverkäufen. Dem Verbraucher soll es so ermöglicht werden, sich eingehend über den neuen Gläubiger zu informieren und zu entscheiden, ob er eine langfristige Vertragsbeziehung mit diesem eingehen möchte.
• Schaffung einer besonderen „Sicherungsgrundschuld“ mit Verbraucherschutzcharakter.
• Erstreckung der Regeln für Verbraucherkredite auf Immobiliendarlehen.
sowie – als schärfste Waffe – die
• Einführung eines befristeten Sonderkündigungsrechts für (vertragstreue) Kreditnehmer. Denn jede Form des Forderungsverkaufs ist mit der Kündigung eines Vertragsverhältnisses gleichzustellen. Schuldner und Gläubiger müssen sich auf Augenhöhe begegnen.

Derzeit wird über das Risikobegrenzungsgesetz – welches die rechtlichen Regelungen zum Kreditverkauf beinhalten wird – im Deutschen Bundestag und in den entsprechenden Fachgremien intensiv beraten. Wir Sozialdemokraten werden dafür sorgen, dass eine deutliche Stärkung des Verbraucherschutzes erzielt wird. Denn der Traum von den eigenen „vier Wänden“ darf nicht zum Alptraum werden!
Für weitere Fragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

PS: Einen erfreulichen Akzent in der aktuellen Diskussion setzten die deutschen Sparkassen. Sie erklären: „Die Geschäftsbeziehungen der Sparkassen zu ihren Kunden beruht auf wechselseitigem Vertrauen und ist auf Langfristigkeit angelegt. Deshalb werden sich die Sparkassen nicht einseitig aus einer intakten Vertragsbeziehung lösen und den Kunden ungewollte fremde Ansprechpartner aufdrängen. Bei Problemen wollen sie gemeinsam mit den Kunden nach Lösungen suchen. Drauf können sich die Kunden verlassen!“