Frage an Walter Riester von Heiko M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Riester,
ich wollte Sie fragen, ob Ihnen die vielen hoch bezahlten sogenannten "Nebentätigkeiten", die Sie zusätzlich zu Ihrer Abgeordnetenvergütung bekommen nicht peinlich sind? Meine Frage leitet sich aus den folgenden Unterfragen ab:
1. Ist es nicht eine Selbstverständlichkeit und bereits mit dem Abeordnetengehalt abgegolten, wenn der "Erfinder" der Rister-Rente diese in Vorträgen vor Industrie und Verbänden erläutert? Für diese Informationspflicht der Abgeordneten gegenüber dem Volk, bezahlen wir Bürger Ihnen doch bereits ein üppiges Abgeordnetengehalt.
2. Man stelle sich mal vor, jeder Polizist oder Bundeswehroffizier würde für einen Vortrag vor der Industrie soviel Geld bekommen, dass dieses Vortagsgehalt sein Monatsgehalt deutlich überschreitet. Wie Sie wissen ist Beamten so etwas per Gesetz verboten, da die Gefahr zur Korruption zu offensichtlich wäre. Wieso dürfen Politiker, die ja mit erheblich größerem Einfluss erheblich weiterreichende Entscheidungen als Beamte treffen, ganz legal auf der Gehaltsliste von Unternehmen stehen ohne dass dies mit der Gefahr von Korruption in Verbindung gebracht wird?
3. Wieso haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, als eines der ganz wenigen demokratischen Parlamente weltweit, die UNO-Konvention gegen Korruption bislang nicht ratifiziert? Kann es sein, dass sich die Abgeordneten die ganz legale "Käuflichkeit" als Berater der Industrie aus ganz egoistischen Gründen erhalten möchten?
4. Häufig wird die "Nebentätigkeit" der Abgeordneten durch die Politik damit begründet, dass Abgeordnete dadurch angeblich unabhängiger von ihrer Partei werden. Ich frage Sie, wieviel finanzielle Unabhängigkeit benötigen Sie denn noch, angesichts ihrer bereits zuteilungsreifen hohen staatlichen Pensionen?
5. Ist die Vergütung mit "mehr als 7000 Euro" für einen einzigen Vortrag eines "Volksvertrters" nicht ähnlich überzogen wie die von Ihrer Partei kritisierten überzogenen Managergehälter?
MfG
Sehr geehrter Herr Mahlert,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12. Januar, in der Sie mir einige Fragen zum Thema „Nebeneinkünfte“ stellen. Auch wenn ich Verständnis für Ihre Fragen habe, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich meine Position zu diesem Thema bereits mehrfach – auch bei abgeordnetenwatch – deutlich gemacht habe. Ich möchte Sie deshalb bitten, sich die bei abgeordnetenwatch bereits zu diesem Thema gestellten Fragen und meine Antworten vom 19.11.07 und 30.11.07 anzusehen.
Ihr Hinweis, dass Deutschland noch nicht die UNO-Konvention gegen Korruption ratifiziert hat, ist richtig. Die Uno-Konvention gegen Korruption wurde am 09. Dezember 2003 von Deutschland gezeichnet, ist aber bis heute noch nicht ratifiziert worden. Ich kann Ihnen versichern, dass ich für die Ratifizierung dieser Konvention bin und jegliche Initiativen im Parlament, die auf eine Ratifizierung dieser Konvention abzielen, vorbehaltlos unterstützen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester