Frage an Walter Riester von Werner R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Riester,
In der Sendung „Monitor“ des WDR am 10.01.2008 wurde festgestellt:
„Millionen zukünftiger Rentner laufen Gefahr, trotz Riester-Rente im Alter keinen Euro zusätzlich in der Tasche zu haben. … "Millionen" müssten damit rechnen, "dass sich ihre Riester-Förderung gewissermaßen in Luft auflöst". Schuld sei …. die Anrechnung der Riester-Ersparnis auf die Grundsicherung. Davon betroffen ist jeder, der im Alter so wenig hat, dass er auf Grundsicherung angewiesen ist. In die Berechnung des Grundsicherungsanspruchs fließt auch die private Riester-Vorsorge ein. Die staatliche Unterstützung wird dann genau um den Betrag der angesparten Riester-Rente gekürzt. Der Wirtschaftsweise Bert Rürup forderte in MONITOR eine Änderung der Gesetzeslage. Wer riestert, müsse das Geld später tatsächlich zusätzlich in der Tasche haben.“
Mein Sohn (30 Jahre) ist berufstätig, die Deutsche Rentenversicherung hat ihm eine Altersrente von 606 € prognostiziert. Im Vertrauen auf die Regierung hat er einen Sparvertrag über eine Riesterrente abgeschlossen, um seine geringe Rente aufzubessern. Er hat trotz des extrem niedrigen Verdienstes das getan, was die Regierung immer von den Bürgern verlangt und muss sich nun hinter das Licht geführt fühlen.
Ich möchte Sie fragen:
1. Ist die geschilderte Lage tatsächlich so?
2. Wenn ja, werden Sie es ändern?
3. Wenn nein, was raten Sie meinem Sohn?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichem Gruß
Werner Rauch
Frankfurt (Oder)
Sehr geehrter Herr Rauch,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. Januar.
Gerne gehe ich auf Ihre drei konkreten Fragen ein, möchte Sie aber gleichzeitig auf ein Informationspapier aufmerksam machen, dass ich für die Abgeordneten der Koaltion des Deutschen Bundestages verfasst habe und das den Sachverhalt ausführlich darstellt. Sie können das Papier auf meiner Homepage (www.walter-riester.de) einsehen.
Nun zur Beantwortung Ihrer Fragen: Sie fragen, ob die Lage so sei, wie Sie es schildern. Bezogen auf Regierung und Gesetzgeber trifft Ihre Aussage nicht zu. Die Riester-Rente wurde von Anfang an so konzipiert, dass sie ein eigener Versicherungsanspruch ist und somit natürlich auch in den Eigentumsanspruch übergeht, der dem Sparer zusteht. Dies wurde weder von der Regierung, noch vom Gesetzgeber jemals anders dargestellt. Die Grundsicherung erhalten ausschließlich hilfebedürftige Menschen, deren selbsterworbene eigene Ansprüche nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Wenn daraus nun gefolgert wird, bei absehbarer Armut im Alter auch mögliche, geringe Vorsorge nicht zu tätigen, um den Zuschussbetrag zu erhöhen, so kann ich das verstehen und nachvollziehen. Dies war aber nie die Absicht der Regierung oder des Gesetzgebers.
Zu Ihrer zweiten Frage: Gibt es die Absicht, diesen Grundsatz zu ändern? Ihre Frage zieht sicherlich auf das Verhältnis von Riester-Rente und Grundsicherung ab. Dies kann ich Ihnen noch nicht abschließend beantworten, denn erste Stimmen, auch von Abgeordneten, gehen in diese Richtung. Dabei haben alle, die jetzt im Schnellschuss solche Überlegungen anbringen, die Folgewirkung einer solchen Veränderung nicht mitbedacht - und dabei handelt es sich nicht nur um finanzielle Wirkungen. Daran können Sie erkennen, dass ich selbst den oben beschriebenen Grundsatz für richtig halte.
Drittens: Was rate ich Ihrem 30-Jährigen Sohn? Ich rate ihm sehr, in den noch verbleibenden 37 Jahren bis zum vermeintlichen Renteneintritt im Rahmen seiner Möglichkeiten auch ergänzende Altersvorsorge zu tätigen und dabei alle, durch steuerliche Zulagen gegebenen, Möglichkeiten auch auszunutzen.
Auch wenn ich weiß, dass es durchaus Menschen gibt, die unabhängig von eigenen Zielen und eigenem Wollen aufgrund schwieriger Lebensbedingungen im Alter hilfebedürftig werden, gehe ich nicht davon aus, dass Ihr Sohn seine Lebensperspektive für das Alter auf staatliche Grundsicherung aufbauen will und kann.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester