Frage an Walter Riester von Andrea B. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Riester,
die Idee einer Bürgerversicherung, also einer Versicherungsart für alle Bürger ohne die Teilung in private und gesetzliche Versicherung, finde ich prima. Aber wie soll das konkret umgesetzt werden?
Wenn alle Berufsanfänger sich nur noch in der gesetzlichen Versicherung versichern können, sterben die privaten Krankenversicherer langsam aus. Das würde für die noch privat Versicherten einen extremen Anstieg ihrer Beiträge bedeuten. Dazu kommt, daß die privaten Versicherer einen nicht unerheblich großen Wirtschaftszweig darstellen und viele Arbeitsplätze stellen, so daß ich mir schwer vorstellen kann, wie eine Abschaffung dieses Zweiges möglich sein soll.
Allein durch die Zusatzversicherungen kann das ja gar nicht aufgefangen werden. Soll das System der Zusatzversicherung denn auch bei dem Modell der Bürgerversicherung weiter bestehen bleiben? Wie sehen also die konkreten Umsetzungspläne der SPD aus?
Mit bestem Dank für Ihre Antwort und freundlichen Grüßen
Andrea Betting
Sehr geehrte Frau Betting,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihre Sorge um die privaten Krankenversicherer verstehen, sie ist allerdings bezogen auf die Bürgerversicherung unbegründet. Die Bürgerversicherung gilt als gleiches Versicherungsangebot für gesetzliche und private Krankenkassen, beide müssen den Bürgerversicherungstarif zu gleichen Wettbewerbsbedingungen anbieten.
Bürgerinnen und Bürger können damit ihre Kasse frei wählen. Wer bereits einen privaten Versicherungsvertrag nach altem Muster hat, kann diesen beibehalten oder in ein Bürgerversicherungsangebot seiner Wahl wechseln. Wer neu krankenversichert wird, geht sofort in die Bürgerversicherung. Dabei wird nicht vorgeschrieben, ob das gesetzliche oder das private Bürgerversicherungsangebot gewählt wird. Entscheidend allerdings ist beim Bürgerversicherungstarif, dass er folgende Mindestanforderungen sowohl in der gesetzlichen als auch der privaten Versicherung erfüllt:
- einkommensbezogene Beiträge
- gesetzlicher Leistungskatalog
- Sachleistungsprinzip
- Risikostrukturausgleich
- Kontrahierungszwang (Dies bedeutet, die Kassen sind zur Aufnahme neuer Mitglieder unabhängig von deren Gesundheitsstatus oder finanzieller Leistungskraft verpflichtet. Dies gilt bisher schon grundsätzlich bei den gesetzlichen Krankenkassen, leider nicht bei den Privatkassen. Gerade daraus entsteht die sehr ungerechte Risikostruktur)
Liebe Frau Betting, Sie sehen mit diesem Ansatz sind gesetzliche und private Versicherer ausgehend von gleichen Rahmenvoraussetzungen auch dann in einem fairen Wettbewerb um die beste Gesundheitsdienstleistung.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester, MdB