Frage an Volkmar Vogel von Elisabeth P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Vogel,
eine Stallpflicht hat bislang gegen Geflügelpest nicht geschützt. Das höher pathogene Virus ist zudem momentan bei Wildvögeln nicht verbreitet. Eine Verbreitung scheint eher über Zuchtungernehmen oder den Handel zu erfolgen, auch Mutatioen durch zu große Herden und Enge sind lmöglich. Eine Verbreiung von H5N1 durch Wildvögel ist - auch aus Sicht der FAO - eher unwahrscheinlich, in großen Zuchtunternehmen ist das Virus aber nach FAO-Angaben vorhanden.
Das FLI ist dagegen an der Entwicklung von Impfstoffen interessiert, die aber erst in vielen Jahren marktreif sein werden. Daher vertritt es im Gegensatz zu anderen kompetenten Stellen (z. B. FAO) immer noch die Wildvogelthese, wenn auch die Fakten das Gegenteil zeigen. Eine Stallpflicht hätte die aktiellen Fälle nicht verhindern können - Freilandtiere weltweit nur selten erkrankt - auch dort, wo keine Stallpflicht besteht.
Bis der vom FLI erforschte Impfstoff fertig ist, ist die Freilandhaltung in Deutschland in weiten Teilen zerstört und viele alte Rassen werden dadruch aussterben. Zudem soll der Impfstoff ja gar nicht flächendeckend eingesetzt werden, sondern nur zur Ringimpfung/Notimpfung. Auch ist eine Impfung gar nicht nötig, da nicht die Weildvögel die Ursache für die Ausbrüche von HPAI waren, sondern die Mutationen in den Massenställen. Die Wildvogel-Hypothese ist bis dato unbewiesen.
Soll aufgrund eines unbewiesenen und kaum vorhandenen Risikos die Freilandhaltung in Deutschland aufgrund von Planungsunsicherheit und Restriktionen kaputt gemacht werden?
Warum setzt man nicht endlich dort an, wo h5N1 immer wieder ausbricht - in den Stallhaltungen?
Welche Beweise haben Sie dafür, dass eine Stallpflicht vor h5N1 schützt?
Können Sie mir einen einzigen Fall einer Übertragung von H5N1 von Wil- auf Nutzgeflügel nennen?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Sehr geehrte Frau Petras,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Antwort auf Ihre beiden Schreiben etwas Zeit in Anspruch nimmt. Um Ihnen möglichst konkret auf Ihre Fragen und Anregungen zu antworten, bedarf es meinerseits noch weitere Rückfragen auf diesem Gebiet.
Sobald uns alle Informationen vorliegen, werden wir Sie auf diesem Wege wieder kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Vogel
Sehr geehrte Frau Petras,
vielen Dank für Ihre beiden Schreiben.
Zunächst ist einmal festzustellen, dass sich die Aussagen der FAO auf die Untersuchung der deutschen Wissenschaftler beziehen. Die FAO behauptet nicht, dass das Virus nicht durch Mutation in großen Geflügelbeständen entsteht, sondern warnt davor, dass das Virus in scheinbar gesunden Populationen überdauern und plötzlich wieder ausbrechen kann. Die FAO hat in diesen Beständen keine eigenen Untersuchungen durchgeführt, sondern bezieht sich – wie gesagt – auf die Ergebnisse der deutschen Untersuchungen. Danach sind in Deutschland im Jahr 2007 bisher bei 326 Wildvögeln HPAIV-H5NI-Infektionen labordiagnostisch nachgewiesen worden. Es kann also nicht die Rede davon sein, dass das hochpathogene Virus bei Wildvögeln nicht verbreitet ist.
Die molekulare Analyse von Geflügelpest betroffenen Beständen isolierten Viren weist große Ähnlichkeiten zu dem in Geflügelpestviren Subtyp H5NI auf, die bei Wildvögeln im Jahre 2007 in Deutschland gefunden wurden. Diese sind ihrerseits eng verwandt mit Viren, die bei Ausbrüchen in der Tschechischen Republik und bei Wildvögeln in Frankreich im Jahr 2007 isoliert wurden. Deshalb liegt die Vermutung sehr nahe, dass das in den von Geflügelpest betroffenen Beständen nachgewiesene Virus ursprünglich aus der Wildvogelpopulation stammt.
Obige Aussagen sind Untersuchungsergebnisse, die unter der Leitung des FLI erarbeitet wurden. Ich sehe keinen Grund, an diesen Ergebnissen zu zweifeln.
Ich kann auch Ihrer Aussage nicht zustimmen, dass durch die Maßnahmen gegen die Geflügelpest die Freilandhaltung in Deutschland zerstört würde und viele alte Rassen dadurch aussterben würden. Die neue Geflügelpest-Verordnung beinhaltet deutlich erleichterte Kriterien im Vergleich zum bisher geltenden Recht, nach denen die zuständige Behörde Ausnahmen von der Aufstallung genehmigen kann. Schon in der Vergangenheit wurden weiträumig Ausnahmen genehmigt und damit die Haltung von Geflügel im Freien in vielen Teilen Deutschlands ermöglicht. Daran haben auch die Nachweise des Geflügelpestvirus in den drei Nutzgeflügelhaltungen in den Monaten Juni, August und September 2007 nichts geändert.
Natürlich wäre es für die betroffenen Betriebe und für den Tierschutz allgemein wünschenswert, dass bald ein wirksamer Impfstoff zur Verfügung steht. Das FLI leistet dabei erhebliche Forschungs- und Entwicklungsarbeit. Es arbeitet dabei eng mit der pharmazeutischen Industrie zusammen, deren Aufgabe es letztlich ist, die Marktreife bzw. die Zulassung zu erarbeiten. Dies wird wahrscheinlich noch mehrerer Jahre in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Vogel