Frage an Volkmar Vogel von Guido F. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Vogel,
ich richte meine Fragen an Sie, da Sie stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sind.
Aus beruflichen Gründen bin ich jährlich ca. 20.000 km im Kölner Stadtverkehr unterwegs. Mehrfach täglich muss ich dabei erdulden, dass Autofahrer ohne Beachtung des fließenden Verkehrs ausparken oder vom Fahrbahnrand losfahren, oder sie bei Ausfahrt aus Einfahrten oder Einmündungen die Vorfahrt Anderer missachten. Viel zu oft kann ich nur durch eine Vollbremsung verhindern, unverschuldet Unfallopfer zu werden. In den vergangenen sieben Jahren war die Vollbremsung in fünf Fällen leider vergeblich.
Bisher missachteten zumeist Senioren meine Vorfahrt, und alle fuhren sie anschließend deutlich langsamer als die zulässige Höchstgeschwindigkeit erlaubte vor mir her. Offenbar war es nie besondere Eile, weshalb diese Kraftfahrer mich in Gefahr brachten.
Soweit ich weiß, greifen die Regelungen der Fahrerlaubnisverordnung nur bei charakterlichen Mängeln. So wird dem die Kraftfahreignung abgesprochen, der als Raser oder Drängler auffällt, der mehrfach stark alkoholisiert ein KFZ führt oder dem, auch ohne jemals berauscht gefahren zu sein, der Konsum einer Substanz nachgewiesen wird, die dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt ist.
Wie aber wird vor Kraftfahrern geschützt, deren körperliche und geistige Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Alterung dauerhaft eingeschränkt ist, und deren Eignungsmängel sich nicht durch Rasen, Drängeln oder Drogengebrauch äußern?
Welche Kontrollmechanismen sichern, dass Personen, deren Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit sich krankheits- oder alterungsbedingt signifikant verschlechtert hat, rechtzeitig vor Verursachung eines Unfalls auffällig werden, sodass ihre Kraftfahreignung überprüft werden kann?
Warum ist es offenbar politisch ungewollt, dass Kraftfahreignung objektiv und unabhängig von den Ursachen für Eignungsmängel bewertet wird?
Freundliche Grüße
Guido Friedewald
Sehr geehrter Herr Friedewald,
vielen Dank für Ihre Frage vom 27. Februar 2011.
Ältere Kraftfahrer sind, entgegen Ihrer persönlichen Erfahrung, in der Unfallstatistik insgesamt nicht besonders auffällig. Die Unfallbeteiligung der Gruppe der Kraftfahrer ab 60 Jahre ist sogar niedriger als bei jüngeren Altersgruppen.
Außerdem sieht die "Dritte EG-Führerschein-Richtlinie", die in zwei Stufen in nationales Recht umgesetzt werden wird, eine grundsätzliche Befristung der Führerscheine vor. Die erste Stufe erfolgte bereits am 19. Januar 2011. Die Gültigkeitsdauer neu ausgestellter Führerscheine wird ab dem 19. Januar 2013 befristet und für Deutschland ist eine Befristung von 15 Jahren geplant. Für den Umtausch "alter" Führerscheine ist damit eine Übergangszeit bis zum Jahr 2028 vorgesehen. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D (LKW und Busse) müssen sich bereits alle 5 Jahre einer Eignungsuntersuchung unterziehen.
Die Entscheidung für oder gegen eine erneute Tauglichkeitsprüfungen beim Führerscheinumtausch können die EU-Mitgliedsländer bei der weiteren Umsetzung der europäischen Führerscheinrichtlinie selbst treffen. Die CDU/CSU Bundestagsfraktion, hält die Aufklärung über Risiken und Unfallvermeidungsstrategien für die Verkehrssicherheit von Senioren hierbei auch für außerordentlich wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Vogel