Frage an Volkmar Vogel von Siegfried B. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Vogel;
vielen Dank für Ihre beiden Antworten. Es ist immer sehr erfrischend, wenn dann der Schalk etwas zwischen den Zeilen hervor lächelt.
Nicht immer so ist es, dass alles auf Initiative von Abgeordneten einer Regelung zugeführt wird.
Oftmals ist Druck von außen der Initiator; z.B.Volkes Aufbegehren oder Gerichte. Dies war so beim ALG II-Kinder-Regelsatz und auch beim Sterbegeld für Sie so.
Nun war das Sterbegeld ein Teil der Hinterbliebenenversorgung (im Bedarfsfalle), diese wiederum ist integriert in der Altersversorgung für Abgeordnete.
Bei der Altersversorgung für Abgeordnete handelt es sich aber um eine privilegierte und nur steuerfinanzierte Angelegenheit. Die Abgeordneten leisten dafür keinen eigenen Beitrag. Wie stehen Sie nun dazu?
Liegt es in Ihrem Interesse, die Altersversorgung von Abgeordneten auf private und eigenverantwortliche Säulen zu stellen?
Mit freundlichen Grüssen
Siegfried Beer
Sehr geehrter Herr Beer,
vielen Dank für Ihre erneute Frage.
Das Thema einer angemessenen Altersversorgung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages ist sehr komplex und wird auch von der vorgegebenen Verfassungslage geprägt. Die bestehende Regelung ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Grundsatzes, wonach durch die Abgeordnetenentschädigung sichergestellt werden muss, dass die Abgeordneten sich während ihrer Mandatszeit ihrem politischen Auftrag widmen können. So bestimmt Artikel 48 Absatz 3 unseres Grundgesetzes aus gutem Grund ausdrücklich, dass die Abgeordneten einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben, wozu auch eine angemessene Altersversorgung gehört.
Gerade auch unter diesem Aspekt hält die CDU die gegenwärtige Regelung für noch immer sachgerecht. Das Modell der öffentlich-rechtlichen Altersversorgung wurde ursprünglich gewählt, weil es die typische und für alle anderen öffentlichen Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist. Danach sind die Abgeordneten nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen, sondern erhalten von staatlicher Seite eine Altersversorgung für den Zeitraum ihrer parlamentarischen Tätigkeit. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie ein Jahr dem Bundestag angehört haben.
Die Altersentschädigung ist zudem voll zu versteuern und andere Bezüge aus öffentlichen Kassen wie auch die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden auf sie angerechnet. Ferner haben Abgeordnete keinen Anspruch auf die staatlich geförderte "Riester-Rente".
Grundsätzlich sind die Bundestagsabgeordneten gleichermaßen von Leistungskürzungen betroffen, wie sie in der letzten Zeit auf die Bürger in unserem Lande zugekommen sind. So hat der Deutschen Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode die Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenversorgung und im Gesundheitswesen wirkungsgleich auf die Versorgungsansprüche nach dem Abgeordnetengesetz übertragen. Hierdurch wird mit einer schrittweisen Absenkung der Altersentschädigung die Niveauabsenkung nachvollzogen, die Rentner und Pensionäre aufgrund verschiedener Neuregelungen erfahren haben. Zudem wurden Kürzungen bei der Witwenversorgung, Veränderungen bei der Pflegeversicherung sowie Verschärfungen bei der Anrechnung privater Erwerbseinkünfte auf die Altersentschädigung von Abgeordneten vorgenommen.
Natürlich wären auch andere Modelle für eine Altersentschädigung der Abgeordneten denkbar, die den Aspekt der Angemessenheit der Entschädigung zu berücksichtigen hätten. Eine Überführung der Altersversorgung in die gesetzliche Rentenversicherung erscheint dabei nicht sachgerecht. Der Bundestagsabgeordnete ist nicht Arbeitnehmer des Deutschen Bundestages oder der Bundesrepublik Deutschland, sondern gewähltes Mitglied eines obersten Verfassungsorgans und hier in seinen Entscheidungen frei und nur seinem Gewissen unterworfen.
Vorstellbar wäre daher ein Modell, bei dem Abgeordnete vollständig selbst für ihre Altersversorgung aufzukommen hätten. Dies ließe zwar jedem Abgeordneten die Wahl, auf welche Weise er dies machen will und wäre gewiss auch maßgeblich von seinem beruflichen Hintergrund mitbestimmt. Allerdings hätte dieses Modell eine erhebliche Erhöhung der Diäten zur Voraussetzung. Eine solche Umstellung wäre zurzeit nicht greifbar. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass künftig ein Konsens über eine Änderung herbeigeführt werden könnte.
Bei einer Umstellung von der öffentlich-rechtlichen Altersversorgung auf ein anderes System wäre im Übrigen zu bedenken, dass bis auf weiteres erhebliche Mehrkosten für den Bundeshaushalt anfielen, da auch zukünftig Pensionsleistungen aus der bisherigen Altersversorgung vom Bund aufzubringen wären. Eine unabhängige Kommission kam im Jahr 1993 zu dem Ergebnis, dass eine Umstellung der Altersversorgung für Abgeordnete auf Versicherungsbasis nicht kostengünstiger wäre.
Im Übrigen ist die Frage der Altersentschädigung auch mit der Diskussion über Nebentätigkeiten von Abgeordneten verbunden. Je mehr von den Abgeordneten verlangt wird, auf Nebentätigkeiten oder gar die Ausübung des angestammten Berufes zugunsten der Ausübung des Mandates zu verzichten, desto wichtiger wird für ihn die angemessene Altersversorgung. Für viele ausgeschiedene Parlamentarier ist es nach längerer Abgeordnetenzeit nicht immer leicht, wieder in einem bürgerlichen Beruf Fuß zu fassen und sich darüber eine andere Altersversorgung zu sichern. Das Abgeordnetenmandat darf aber keinesfalls zum allgemeinen Lebensrisiko werden.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Vogel