Frage an Volkmar Michael Herpertz von Andreas F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Die Geschäftspolitik der städtischen Gesellschaften und die Entscheidungen ihrer Aufsichtsräte sind für die Öffentlichkeit nicht mehr transparent obwohl deren Belange betroffen sind. Verbleibt dem Bürger da nur noch die Zahlungspflicht, oder wie kann er sich dagegen wehren?
Ich muß doch wohl nicht darauf hinweisen das es sich um öffentliches Eigentum handelt das von Steuergeldern finanziert wurde.
Wichtige Bereiche der Öffentlichen Daseinsvorsorge werden in Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung umgesetzt, die in der Regel die Rechtsform einer GmbH haben. Dadurch kommt es zu einem Spannungsverhältnis zwischen dem vom Grundsatz der Öffentlichkeit ausgehenden Kommunalrecht und den Einschränkungen des Gesellschaftsrechts. Die Geschäftspolitik der städtischen Gesellschaften und die Entscheidungen der Aufsichtsräte sind für die Öffentlichkeit nahezu untransparent, obwohl deren Belange betroffen sind. Zu dieser Frage und dem Spannungsverhältnis zwischen der „Flucht in das Privatrecht“ und der öffentlichen Mitwirkung gibt es ein wegweisendes Gerichtsurteile, die zugunsten der Transparenz entschieden haben. Der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 294/04) hat entschieden, dass der Auskunftspflicht nach dem Pressegesetz auch die Betriebe der kommunalen Daseinsvorsorge unterliegen, die zwar eine GmbH sind, aber unter beherrschendem Einfluss der öffentlichen Hand stehen. Ich denke, dass dieses Urteil entsprechend vor Ort umgesetzt werden muss. Jeder Verstoß dagegen muss mit aller Härte geahndet werden.