(...) 17 Abs. 2 der rheinland-pfälzischen Landesverfassung besagt, dass die willkürliche Begüwillkürliche Begünstigung oder Benachteiligung von Einzelpersonen oder Personengruppen den Organen der Gesetzgebungrechung und Verwaltung untersagt sind. (...)
(...) Sie haben natürlich Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass Menschen die keine Einkommensteuer zahlen, auch nicht von einer Einkommensteuersenkung profitieren. Daraus zu folgern, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht entlastet werden dürfen, halte ich aber für falsch. (...)
(...) Das Disziplinarrecht ist aus gutem Grund zunächst intern angelegt, da es dazu dienen soll Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu lösen. Erst ab einem bestimmten Sanktionsgrad wird ein Disziplinarverfahren zum Gegenstand einer gerichtlichen Verhandlung. (...)