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Antwort von Volker Wissing
parteilos
• 07.08.2013

(...) Das Disziplinarrecht ist aus gutem Grund zunächst intern angelegt, da es dazu dienen soll Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu lösen. Erst ab einem bestimmten Sanktionsgrad wird ein Disziplinarverfahren zum Gegenstand einer gerichtlichen Verhandlung. (...)

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