Frage an Volker Wissing von Sebastian M. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Herr Dr. Wissing,
Sie werben auf Ihren Dirktkandidatsplakaten mit dem Spruch:
"Leistung darf sich lohnen"
Darf ich aus diesem Satz entnehmen das sie persöhnlich sich für einen
Mindestlohn einsetzen???
Denn ich war etwas verwirrt als ich das in zusammenhang mit einem FDP-Plakat gesehen habe denn die FDP ist eher nicht für solche Aussagen (höchstens auf Managergehälter bezogen) bekannt.
Mit freundlichem Gruß und danke für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Moore,
vielen Dank für Ihre Frage vom 12. August 2013.
Die FDP ist mittlerweile die einzige Partei, die für die steuerliche Entlastung der Bürgerinnen und Bürger eintritt. Während SPD und Grüne drastische Steuererhöhungen einfordern und die Union den Soli bis zum Sankt Nimmerleinstag beibehalten möchte, sind wir bereit das Geld auch mal denen zu lassen, die es erarbeitet haben. Bei der FDP steht Leistung nicht unter Generalverdacht und dient auch nicht vor allem als Begründung einer höheren steuerlichen Belastungen. Wir freuen uns mit den Menschen, wenn sie Erfolg haben und sich etwas aufbauen. Das gilt ganz besonders auch für niedrige und mittlere Einkommen. Es war die FDP, die diese Einkommen über den Abbau der sogenannten kalten Progression entlasten und verhindern wollte, das Tariferhöhungen vor allem zu Steuererhöhungen führen.
Einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn steht die FDP kritisch gegenüber. Es ist zwar ein Problem, wenn Arbeitgeber schlecht entlohnte Arbeit anbieten, das eigentliche Problem ist aber, dass Menschen diese annehmen müssen. Deshalb müssen wir vor allem Arbeitsplätze schaffen, damit Arbeit wieder mehr geschätzt und damit auch besser entlohnt wird. Wenn wir heute statt der 5 Mio. Arbeitslosen unter der rot-grünen Bundesregierung nur noch 3 Mio. haben, zeigt das deutlich, dass es möglich ist durch eine entsprechende Wirtschafts- und Finanzpolitik Arbeitsplätze zu schaffen. Ein gesetzlicher Mindestlohn führt dagegen nicht zu mehr Arbeitsplätzen, sondern zu weniger. Er sorgt dafür, dass schlecht entlohnte Arbeitsplätze abgebaut werden, schafft aber keine neuen und wirkt sich dadurch mittel- bis langfristig eher negativ auf die Löhne aus. Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre nur sinnvoll, wenn auch der Arbeitsplatz gesetzlich garantiert werden könnte. Dieses Versprechen mag aber keiner der Befürworter geben, so dass die Betroffenen zwar einen Anspruch auf einen höheren Lohn, aber keinen Arbeitsplatz mehr haben. Die Erfahrungen mit dem Mindestlohn im Postgewerbe haben das eindrucksvoll bestätigt. Dieser hat zwar den Beschäftigten der Deutschen Post ihren Lohn gesichert, die Beschäftigten der privaten Postdienste haben aber ihren Arbeitsplatz verloren.
Die FDP ist die einzige Partei in Deutschland, die ein positives Verhältnis zu der Leistung der Bürgerinnen und Bürger hat. Wir sehen in Einkommenszuwächsen nicht eine Legitimation für eine Steuererhöhung, sondern wollen, dass auch diejenigen, die diese erwirtschaften davon profitieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
Sehr geehrter Herr Moore,
vielen Dank für Ihre Frage vom 14. August 2013.
Gerne nehme ich zu Ihren Anliegen Stellung. Ich bin Mitglied der FDP, da ich viele Positionen und Werte meiner Partei teile. Es sollte daher für Sie auch wenig überraschend sein, wenn ich diese in meiner Argumentation aufgreife.
Sie haben natürlich Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass Menschen die keine Einkommensteuer zahlen, auch nicht von einer Einkommensteuersenkung profitieren. Daraus zu folgern, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht entlastet werden dürfen, halte ich aber für falsch. Das Hauptarmutsrisiko in Deutschland ist Arbeitslosigkeit und deshalb gehört es nach wie vor zu den wichtigsten Aufgaben der Politik, Arbeitsplätze zu schaffen. Durch den demographischen Wandel werden zunehmend Arbeitsplätze frei, schon heute gibt es in einigen Bereichen der Wirtschaft sogar einen Mangel an Fachkräften. Dies alles wird dazu beitragen, dass die Löhne und Gehälter auch wieder stärker ansteigen und der gesellschaftliche Aufstieg erleichtert wird.
Bei dem Armuts- und Reichtumsbericht handelt es sich nicht um die Veröffentlichung einiger Forschungseinrichtungen, vielmehr ist dieser ein Bericht der Bundesregierung. Bei der Einführung des Berichts wurde eine Ressortabstimmung vereinbart. Das heißt, das Bundesministerium für Wirtschaft hat das Recht und die Pflicht, die Vorlage des federführenden Ressorts zu bewerten und dort wo es anderer Meinung ist, diese auch einzubringen. Nicht der Entwurf des Sozialministeriums ist der Bericht der Bundesregierung, sondern die abgestimmte und vom Kabinett beschlossene Fassung. Da Sie sich für das Thema interessieren, möchte ich Sie auf einen zu diesem Thema von mir verfassten Beitrag hinweisen: Die ungeschönte Wahrheit http://fdpbundestagsfraktion.wordpress.com/2012/12/05/die-ungeschonte-wahrheit/
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB