Frage von Roland S. • 05.06.2023

Antwort von Volker Wissing parteilos • 16.06.2023
Wer im Rahmen der Vorschriften welches Angebot macht (oder auch nicht), obliegt in der Marktwirtschaft nicht staatlicher Planung.
Freie Demokratische Partei e.V., Bundesgeschäftsstelle / Pressefoto
Bis November 2024 Mitglied der FDP
Wer im Rahmen der Vorschriften welches Angebot macht (oder auch nicht), obliegt in der Marktwirtschaft nicht staatlicher Planung.
Infos über mich und meine Zeit vor der Politik finden Sie beispielsweise auf meiner Homepage.
Wichtig ist, dass wir für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Straßenverkehrs eine gute und ausgewogene Lösung finden.
Die Zuständigkeit liegt nicht beim Bund. Es handelt sich um ein Projekt, welches der Freistaat Bayern vorantreibt.
Die Bundesregierung wird bestehende Regelungen prüfen und, wo nötig, Änderungen vornehmen.
Letztlich geben Sie sich doch die Antwort schon selbst, oder? ;)