Frage an Volker Stöckel von Georg Z. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Stöckel,
wie sieht Ihr Konzept zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens aus?
Mit freundlichen Grüßen
Georg Zenker
Sehr geehrter Herr Zenker,
bei der Frage des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) stellt sich meistens die Frage der Finanzierung. Ich persönlich präferiere das Hardorp-Werner-Modell der Konsumsteuerfinanzierung und gleich an das Modell nach MP Dieter Althaus. Es handelt sich dabei um die beiden bekanntesten Varianten zur Einführung eines BGE in Deutschland, vor allem aber um die beiden am besten untersuchten Optionen.
Wir haben damit zugleich die Frage der Konsumsteuer- vs. Einkommenssteuerfinanzierung behandelt, sowie die Frage der ex ante vs. ex post Betrachtung.
Zu betonen ist, dass sowohl das vorgestellte Werner- als auch das Althauskonzept zunächst auf konkrete Zahlen verzichtet. Zwar gibt es Auszahlungs- sowie auch Einzahlungsüberlegungen, diese sind aber nicht fix; es geht lediglich um die Überprüfung der Konstrukte unter bestimmten Annahmen.
Ich stimme Staatssekretär Binkert (Staatskanzlei Thüringen) zu, dass die konkrete Höhe des BGE immer von einem von der Politik komplett unabhängigen Institut ermittelt werden muss, damit sie nicht zum Spielball der Tagespolitik wird. Wichtig meine ich dürften aber auch die Betrachtung der Veränderungen über die Zeit sein. Denn wem nützt es zu wissen, dass Deutschland sich dieses Jahr das BGE leisten könnte wenn nicht berücksichtigt ist, dass durch die Verhaltensänderung der Bevölkerung im Folgejahr usw. die Ergebnisse (BIP) Deutschlands anders sind. Daher sollte ein BGE-Konzept, das längerfristig gedacht sein muss, auch die Reagibilitäten der Marktteilnehmer berücksichtigen, soweit das möglich ist. Eine erste Annäherung wurde im Gutachten der Konrad-Adenauer-Stiftung zum Aushausmodell gemacht sowie in den erstellten Gutachten des Hamburger Weltwirtschaftsinstitut und des Jahresgutachtens des Sachverständigenrates 2007. Die beiden letzteren kommen einheitlich zu dem Schluss, dass nach Einführung 1,2 Millionen vollzeitäquivalente Arbeitsplätze von der Bevölkerung mehr angeboten werden, d.h. dass im Prinzip 1,2 Millionen Deutsche mit dem Althaus-BGE mehr arbeiten werden wollen als heute.
Mit den besten Grüßen
Volker Stöckel