Frage an Volker Schlotmann von Paul H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schlotmann, können Sie sich vorstellen das ein Mitglied Ihrer Fraktion längere Zeit im Strafvollzug gewesen ist ohne das es der Öffentlichkeit bekannt gemacht wurde? Hat die Öffentlichkeit (der mündige Bürger) immer ein Anrecht auf die Wahrheit? Wie muß Ihrer Meinung nach der Strafvollzug der Zukunft vor dem Hintergrund des Mordfall Caroline aussehen?
MfG
PH
Für den Strafvollzug sind insbesondere Verbesserungen des rechtlichen Instrumentariums zum Schutz vor schwersten Sexualstraftätern (Ausweitung der Möglichkeit, Sicherungsverwahrung anzuordnen, Effektivierung des Instituts der Führungsaufsicht), eine Stärkung der Sozialtherapie und der Ausbau der sozialen Dienste (Bewährungshilfe, Führungsaufsicht) anzustreben. Auch ein deutlich verbessertes rechtliches Instrumentarium wird jedoch nicht alle Gewalttäter, die zum Ende der Haft noch ein hohes Gefährdungspotential aufweisen, in Haft halten können. Deshalb müssen die Möglichkeiten weiter verbessert werden, auf solche Gewalttäter während und nach der Haft positiv einzuwirken (Sozialtherapie, Bewährungshilfe, Führungsaufsicht).. Notwendig sind zudem mehr und bessere wissenschaftliche Erkenntnisse über die einzelnen Tätertypen.
Als allgemeinen Verbesserungsbedarf bezogen auf den Vollzug sehe ich eine verbesserte Diagnostik und eine klarere Vollzugsplanung von Beginn der Haftzeit an, eine bessere Dokumentation der Vollzugsplanungen sowie eine engere Zusammenarbeit und bessere Kommunikation zwischen Vollzug und Staatsanwaltschaft. Im Hinblick auf die Sozialtherapie sind insbesondere eine stärkere Vorprüfung und Diagnose sowie eine Erhöhung der Betreuungsintensität für eine Optimierung zweckmäßig. Eine stärkere Vorprüfung und Diagnose gilt dabei besonders für die Prüfung, wer eine Sozialtherapie braucht und für sie geeignet ist. Die stärkere Vorprüfung und Diagnose ist im Übrigen mindestens genauso wichtig für die Klärung, wer im Gegenteil ungeeignet für diese besondere Therapieform ist.
Was die Erhöhung der Betreuungsintensität anbelangt, so lässt sich in Deutschland insgesamt ein Missverhältnis bei der Personalausstattung von Maßregelvollzug und Justizvollzugsanstalten feststellen. Im Maßregelvollzug stehen für die Arbeit mit Sexualstraftätern das Doppelte bis Dreifache an Personal zur Verfügung. Das mag auch darauf zurückzuführen sein, dass die Gesellschaft allgemein bei der Behandlung von Kranken eher einen hohen Personalaufwand akzeptiert als bei dem therapeutischen Einwirken auf Vollhandlungsfähige. Hier muss ein Umdenken stattfinden.