(...) sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes nach § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes untersagt. (...)
(...) Grundlage für unsere Entscheidungen zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Schulen sind die verfügbaren Daten zur Infektionslage in Baden-Württemberg (...)
Bei allen Fragen beziehen wir auch Empfehlungen von Expertinnen und Experten ein. Für Veranstaltungen in Kirche, Synagogen und Moscheen ist das Infektionsrisiko als erheblich eingeschätzt worden. Ausnahmen sind definiert worden.
(...) Hiervon unabhängig gilt, dass der Unterricht in einer Fremdsprache einem Bildungsplan folgt, der sowohl die sprachlichen Kompetenzen als auch aktuelle und landeskundliche Inhalte als Bildungsziele ausweist. Die Teilnahme am Schulunterricht, der einem definierten Bildungsauftrag folgt, ist daher nicht gleichwertig mit der Feststellung eines Sprachniveaus. Aus diesem Grund gibt es an den Beruflichen Gymnasien nicht die Möglichkeit, die Pflicht zur Belegung einer zweiten Fremdsprache im Hinblick auf den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife durch eine Sprachfeststellungsprüfung in der Herkunftssprache zu ersetzen. (...)
(...) Wenn Verlage, die alte Prüfungsaufgaben nutzen möchten, an das Land herantreten, wird den Anfragenden im Regelfall gegen Zahlung einer Vergütung ein Nutzungsrecht zur beabsichtigten Verwendung eingeräumt. Die Rechteübertragung, die durch das Land gewährt wird, bezieht sich dabei jedoch nur auf die Teile der Aufgaben, an denen dem Land ein Nutzungsrecht zusteht. (...)