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Volker Schebesta
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Frage von Rüdiger K. •

Frage an Volker Schebesta von Rüdiger K. bezüglich Menschenrechte

Sehr geehrter Herr Schebesta,

die in Artikel 4 GG gewährleistete ungestörte Religionsausübung wird derzeit durch die Corona-Maßnahmen stark eingeschränkt. Dabei werden Kirchen schlechter gestellt als Privatleute. In Privatwohnungen dürfen sich bis zu 5 Personen treffen aus beliebigem Grund, z.B. um zu plaudern, aber auch um zu beten. Jedoch ist es verboten, dass sich dieselben 5 Personen in einer Kirche (oder Synagoge ...) treffen, um dort zu beten, obwohl hier das Ansteckungsrisiko bei größerem Abstand geringer ist. Und das selbst dann, wenn weitere Personen keinen Einlass erhalten. Wie können Sie diese Diskriminierung von Gläubigen bitte rechtfertigen? Weshalb werden kirchliche Gebäude rechtlich schlechter gestellt als Privatwohnungen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kopp,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06. April. Die grundsätzliche Untersagung von Veranstaltungen in Kirchen, Synagogen und Moscheen ist uns nicht leicht gefallen. Dies gilt auch für mich, der ich in meiner Jugend in der kirchlichen Jugendarbeit engagiert gewesen bin und dem Diözesanrat der Erzdiözese Freiburg angehöre.

Unser Ziel ist es, die Ausbreitung des Virus zu bremsen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Dafür ist ein ganzes Maßnahmenbündel ergriffen worden. Für die unterschiedlichen Bereiche sind dabei jeweils spezifische Beurteilungen und Abwägungen erforderlich, die ggf. auch zu differenzierten Maßnahmen und Ansatzpunkten für den Infektionsschutz führen. Viele Maßnahmen wirken auch nur insgesamt und in ihrem Zusammenwirken, so dass auch insofern der Vergleich oder die Gegenüberstellung von Vorgaben für unterschiedliche Bereiche nicht angezeigt ist. Bei der Regelung für Gottesdienste sind die Rechtsgüter Glaubens- und Religionsfreiheit mit größter Sorgfalt zu prüfen.

Bei allen Fragen beziehen wir auch Empfehlungen von Expertinnen und Experten ein. Für Veranstaltungen in Kirche, Synagogen und Moscheen ist das Infektionsrisiko als erheblich eingeschätzt worden. Ausnahmen sind definiert worden. Diese Regelungen wurden mit den Kirchenleitungen abgestimmt. Sie sollen, sobald dies epidemiologisch vertretbar ist, gelockert und dann ganz aufgehoben werden.

In ihrer gestrigen Telefonkonferenz haben sich Bundeskanzlerin und Regierungschefs der Länder darauf verständigt, dass Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und Moscheen zunächst weiter nicht stattfinden sollen. Dies werden wir auch in Baden-Württemberg so übernehmen. Ministerpräsident und Kultusministerin werden mit den großen Religionsgemeinschaften das Gespräch führen, um spätestens ab Pfingsten die Wiederaufnahme von religiösen Veranstaltungen unter Auflagen zum Infektionsschutz und für Hygienemaßnahmen zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Schebesta
Mitglied des Landtags

 

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