Kommunale Finanzkrise beenden!
Städte und Gemeinden in NRW stehen vor dem finanziellen Kollaps. Der Pleitegeier kreist auch schon über einzelnen Kommunen im Kreis Mettmann. Besserverdienende Familien wandern in die heute noch wohlhabenden Kommunen ab, dank kostenfreier Kindertagesstätten und breitem öffentlichen Angebot in den sog. reichen Kommunen, gegenüber Bäderschließungen und maximalen Elternbeiträgen in den armen Städten. Dieser ruinöse Wettbewerb muss gestoppt werden.
Der Raubzug der Bundes- und Landesregierung an den Kommunen muss beendet werden. Die Situation der Städte und Gemeinden lässt es nicht zu, dass die finanziellen Handlungsmöglichkeiten unseres Landes verschlechtert werden, für verfehlte und teure Wahlversprechen, sowie Steuersenkungen auf Pump. Es muss klar sein, dass künftige Generationen nicht für unseriöse Wahlversprechen und rücksichtslose Klientelpolitik in Haftung genommen werden dürfen.
Städte und Gemeinden, Vereine und Verbände müssen sich den verantwortungslosen Steuersenkungen des Bundes zu Lasten von Ländern und Kommunen mit aller Macht entgegenstellen. Sinnlose Steuersenkungen sind Beraubungen der Bürger, weil sie auf die Kürzung von Leistungen hinauslaufen, auf die die Städte angewiesen sind. Dazu sind folgend Maßnahmen notwendig:
Unsere Staatstruktur muss so ausgestaltet werden, dass alle drei staatlichen Ebenen, Bund, Land und Kommunen finanziell auskömmlich ausgestattet sind. Dazu muss die Finanzierung der Kommunen in die Landesverfassung aufgenommen werden. Wer bestellt, muss auch bezahlen! Das Konnexitätsprinzip muss strikt eingehalten werden.
Die Gewerbesteuer muss auf eine breitere Einnahmebasis gestellt werden. Sie muss ohne Wenn und Aber erhalten bleiben und in der Basis verbreitert werden. Die NRW Politik hat die Pflicht, sich für eine Entlastung der Kommunen durch die Verbreiterung der Gewerbesteuerumlage stark machen. Für die Zahlungspflichtigen ist dies übrigens Kostenneutral. Die Gewerbesteuer bleibt die wichtigste Einnahmequelle für unsere Kommunen.
Die Kommunen müssen aus der Altschuldenfalle befreit werden, dazu dient der Stärkungspakt Stadtfinanzen mit einer Entlastung der Kommunen von Zins- und Tilgungsleistungen für die Altschulden in einem Zeitraum von fünf Jahren. Diese Hilfe zur Selbsthilfe muss dazu beitragen, dass Kommunen wieder ausgeglichene Haushalte vorlegen können. Hier kann die NRW.Bank als wirkliche Förderbank auftreten und Investitionen vor allem in die Bildung ermöglichen, denn, Mehrausgaben für Bildung sind Investitionen in die Zukunft und müssen notfalls durch Steuererhöhungen bei Spitzenverdienern und durch eine Börsenumsatzsteuer erwirtschaftet werden.
Der Solidarpakt Ost gehört auf den Prüfstand, es kann nicht sein, dass erste Städte im Osten schuldenfrei auf Kosten der Westkommunen sind und weiterhin Solidarmittel aus Städten wie Wuppertal, Gelsenkirchen oder dem Kreis Mettmann erhalten. Solidarität ist nötig, darf aber nicht mehr nach der Himmelsrichtung gewährt werden. Auch muss das Land NRW die überzahlten Beträge aus dem Fond Deutsche Einheit an die Kommunen zurückerstatten.
Die Berechnung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft gemäß SGB II muss verändert werden. Das bisherige Berechnungsverfahren führt zu einer klaren Benachteiligung der Kommunen und muss dringend zu ihren Gunsten überarbeitet werden. Ebenso brauchen gerade die Kommunen in NRW weiterhin Mittel aus dem Investitionsprogramm "Soziale Stadt", damit auch im Westen Deutschlands Stadtregionen nicht zu Armutsinseln verkommen und Investitionen im sozialen Sektor möglich werden.
Nur die Starken können sich einen schwachen Staat leisten. Alle anderen brauchen einen Staat, der gute Schulen, moderne Infrastruktur und funktionierende öffentliche Sicherheit bietet. Es darf kein "Privat vor Staat" geben. Der aktivierende, gestaltende und partnerschaftliche Staat ist ein unverzichtbares Instrument der sozialen Demokratie. Er muss die Kultur der sozialen Verantwortung und das bürgerschaftliche Engagement fördern und allen Bürgerinnen und Bürgern gleichen Zugang zu den grundlegenden Leistungen der Daseinsvorsorge ermöglichen. Staatliche Daseinsvorsorge ist nicht privatisierbar. Deshalb müssen Wasserver- und -entsorgung, Personennahverkehr und die Hausmüllbeseitigung in öffentlicher Verantwortung garantiert bleiben. In der Energieversorgung brauchen wir unsere Stadtwerke, um öffentliche Verantwortung durch mehr Wettbewerb zu garantieren. Menschen und Unternehmen erwarten von der Daseinsvorsorge ein breites Spektrum an Leis-tungen von hoher Qualität zu erschwinglichen Preisen.