Tierwohl und Alternativen: Wie wird sichergestellt, dass der Einsatz von Totschlagfallen mit dem allgemeinen Grundsatz des Tierschutzes vereinbar ist? Gibt es Untersuchungen, die belegen, dass diese F
Sehr geehrte Damen und Herren,mit großem Interesse habe ich das kürzlich verabschiedete Tierschutzgesetz verfolgt, insbesondere die Regelungen zum Einsatz von Totschlagfallen. Als engagierter Bürger und Tierfreund möchte ich einige kritische Fragen dazu stellen, um das Gesetz besser zu verstehen und mögliche Auswirkungen zu hinterfragen.Tierwohl und Alternativen: Wie wird sichergestellt, dass der Einsatz von Totschlagfallen mit dem allgemeinen Grundsatz des Tierschutzes vereinbar ist? Gibt es Untersuchungen, die belegen, dass diese Fallen im Sinne des Tierschutzes weniger grausam sind als andere Methoden? Welche Alternativen wurden in Erwägung gezogen und warum wurden diese zugunsten der Totschlagfallen verworfen?Gefahren für nicht-zielgerichtete Tiere: Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um zu verhindern, dass auch nicht-zielgerichtete Tiere, wie etwa Haustiere oder geschützte Wildtiere, in die Totschlagfallen geraten und getötet werden? Wie hoch ist das Risiko solcher Fehlfänge, und gi
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihr Schreiben sowie für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch zum Tierschutzgesetz, die ich Ihnen im Folgenden sehr gerne beantworte.
Als stellvertretendes Mitglied des Umweltausschusses des Deutschen Bundestags setze ich mich für ein hohes Maß an Tierschutz und Tierwohl ein. Allerdings war und bin ich nicht direkt an den Beratungen zur betreffenden Gesetzgebung beteiligt, daher kann ich Ihnen diesbezüglich folgende allgemeinen Informationen geben:
Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 eine umfassende Stellungnahme und Änderungsvorschläge zum Tierschutzgesetz an die Bundesregierung übermittelt. Hieraus resultiert nun, dass sich als nächstes die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates befasst. Diese leitet dann im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter. Dies alles gilt es abzuwarten, bevor abschließende Antworten auf Ihre Fragen gegeben werden können.
Nach einer ersten Durchsicht ist das von Ihnen besonders erwähnte Thema der Totschlagfallen allerdings nicht darin berücksichtigt. Nach meiner Recherche sind in den meisten Bundesländern Deutschlands allerdings lediglich sofort tötende Fallen gesesetzlich erlaubt - in einigen Bundesländern sind jegliche Totschlagfallen verboten. Anhand dieser Unterschiede je nach Bundesland ist klar ersichtlich, dass es tatsächlich in den Regelungsbereich der Bundesländer und nicht in jenen der Bundesregierung fällt, derartige Fallen zu verbieten.
Generell verfügen wir - auch aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion - in Deutschland über eines der besten Tierschutzgesetze der Welt, das nun novelliert wird. Hierbei sollten Tierschutzthemen noch stärker im Einklang mit unseren europäischen Nachbarn harmonisieren, als bisher geschehen. Viele Standards wie beispielsweise jene unserer Nutztierhaltung, Bedingungen für Tiertransporte, Heimtierhandel oder der illegale Welpenhandel lassen sich nur gemeinschaftlich in der EU wirksam regeln, damit unsere hohen Standards auch in anderen Ländern angewendet werden.
Allerdings haben die aktuell noch von der Bundesregierung vorgesehenen Änderungen auch zum Teil spürbare negative Folgen für die heimische Landwirtschaft in Deutschland. Deutlich mehr Bürokratie und höhere Kosten für die Tierhalter. In der Folge wird unsere landwirtschaftliche Erzeugung weiter ins Ausland ausgelagert. Das ist weder im Sinne unserer Landwirtschaft noch des Tierschutzes, denn bei uns sind die Standards zum Tierschutz und Tierwohl mit am höchsten.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Mayer-Lay MdB